Autorius: RT deutsch Šaltinis: https://deutsch.rt.com/inland/... 2020-01-10 09:11:06, skaitė 703, komentavo 0
Der Bundestagsabgeordnete und europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko, hat im Zuge der mutmaßlichen Schlüsselrolle, die der US-Militärstützpunkt Ramstein bei der Ermordung des iranischen Top-Generals Qassem Soleimani gespielt hat, darauf hingewiesen, dass es rechtlich möglich wäre, den US-Truppen ihr Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland zu kündigen. Dies bestätige auch ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages mit dem Titel: "Der Militärstützpunkt Ramstein – Statusrechtliche Fragen und mögliche Konsequenzen bei Verstößen gegen das Stationierungsrecht".
Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages schreibt: Der Aufenthaltsvertrag für US-Truppen und das NATO-Truppenstatut können aufgekündigt werden!https://t.co/SrJvYHUDhh
— Andrej Hunko (@AndrejHunko) January 8, 2020
Ganz legal können wir also #RamsteinSchließen und das völkerrechtswidrige Treiben beenden. https://t.co/bvilyTzRtv
Soleimani war mittels einer US-amerikanischen Drohne noch in der Sicherheitszone des Bagdader Flughafens ermordet worden. Der iranische General war nach Aussagen des irakischen Premiers Abu Mahdi al-Muhandis auf offizieller Friedensmission und auf Einladung der irakischen Regierung in Bagdad. Seine Ermordung und die seiner neun Begleiter war nachweislich völker- und menschenrechtswidrig. Diese Einschätzung bestätigt auch die UN-Berichterstatterin für außergerichtliche Hinrichtungen, Agnès Callamard.
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Es gilt unter Militäranalysten als eigentlich unbestritten, dass bei der Ermordung von Soleimani sowie neun weiterer iranischer und irakischer Offiziere durch eine MQ-9-Reaper-Kampfdrohne der umstrittene US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein in der Westpfalz eine zentrale Rolle als sogenannte "Relaisstation" spielte. Bereits im Jahr 2015 hatte der ehemalige Drohnenpilot Brandon Bryant in einem ARD-Interview erklärt, dass Ramstein eine deutlich wichtigere Rolle im US-Drohnenkrieg einnimmt, als bislang bekannt sei:
Ohne Deutschland wäre der gesamte Drohnenkrieg des US-Militärs nicht möglich.
Dr. Marcel Dickow, Sicherheitsexperte und Leiter der Forschungsgruppe Sicherheitspolitik der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), erklärte gegenüber dem WDR auf die Frage, wie wahrscheinlich es sei, dass Soleimani tatsächlich von Ramstein aus getötet wurde:
Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass Ramstein zumindest einen technischen Anteil an dieser Operation hatte. Denn wir wissen, dass Ramstein als Relaisstation fungiert. Dort werden die Satellitendaten, mit denen die Drohnen gesteuert werden, umgeleitet auf eine Glasfaserverbindung, die dann in die USA führt. Diese technische Infrastruktur, die die USA schon seit vielen Jahren aufgebaut haben und dort betreiben, ist essentiell für den Drohnenkrieg, und deswegen ist es sehr wahrscheinlich, dass Ramstein hier wenigstens eine technische Rolle gespielt hat.
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Es lässt sich also festhalten, dass es selbst unter prowestlichen und regierungsnahen Experten als allgemein unbestritten gilt, dass die gezielte Tötung von Soleimani durch die USA völkerrechtswidrig und die US-Militärbasis im deutschen Ramstein an dieser Ermordung beteiligt war. Das bereits erwähnte Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages führt in diesem Zusammenhang unmissverständlich aus:
Ausländische Militärliegenschaften in Deutschland sind kein 'extraterritoriales' Gebiet des Entsendestaates. Die Militärbasis Ramstein liegt auf deutschem Hoheitsgebiet, d.h. als Konsequenz aus dem Territorialitätsprinzip ist deutsches Recht anwendbar. Durch Art. 53 Abs. 1 Satz 2 ZA-NTS ist ausdrücklich sichergestellt, dass auch innerhalb der den Stationierungsstreitkräften zur Benutzung überlassenen Liegenschaften deutsches Recht gilt, welches ausländische Truppen in Deutschland zu beachten haben. Die amerikanischen Streitkräfte sind folglich etwa an das Außenwirtschafts- und Kriegswaffenkontrollgesetz gebunden.
Ein weiteres Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages mit dem Titel "Ausübung militärischer Gewalt durch ausländische Staaten von Militärbasen in Deutschland" weist zudem darauf hin, dass es völkerrechtlich als "unstrittig gilt", "dass Deutschland völkerrechtswidrige Militäroperationen oder gar Kriegsverbrechen, die durch ausländische Staaten von deutschem Territorium aus durchgeführt werden, nicht dulden darf". Weiter betonen die Völkerrechtsexperten:
/Die völkerrechtswidrige 'Exekution' eines Terrorverdächtigen durch Kampfdrohnen außerhalb eines bewaffneten Konflikts kann daher, wenn die Bundesregierung davon weiß und nicht dagegen protestiert, eine Beteiligung an einem völkerrechtlichen Delikt darstellen.
Abschließend kommt das Gutachten "Der Militärstützpunkt Ramstein – Statusrechtliche Fragen und mögliche Konsequenzen bei Verstößen gegen das Stationierungsrecht" zu den Möglichkeiten, das Stationierungsrecht der US-Amerikaner in Deutschland aufzukündigen:
Sowohl der Aufenthaltsvertrag als auch das NATO-Truppenstatut können aufgekündigt werden. Nach Nr. 3 der Vereinbarung vom 25. September 1990 zu dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland kann die Bundesrepublik Deutschland den Aufenthaltsvertrag in Bezug auf eine oder mehrere Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren beenden.
Nach Art. XIX Abs. 1 und 3 NATO-Truppenstatut kann jede Vertragspartei das Abkommen mit einer Frist von einem Jahr nach Eingang der Notifizierung bei der Regierung der USA kündigen.
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Vertragsrechtlich könnte die Bundesrepublik Deutschland folglich, bei entsprechendem politischen Willen, durchaus mit Verweis auf die jahrelangen Drohnenmorde und damit nachweislich völkerrechtswidriges Agieren der US-Amerikaner auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland die Militärbasis Ramstein schließen lassen.
Aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang der Schlusssatz des Bundestagsgutachtens zu Ramstein, in dem die Autoren just auf den fehlenden politischen Willen der amtierenden Bundesregierung verweisen:
Obwohl die Möglichkeit einer Kündigung rechtlich besteht, dürfte sie politisch nicht gangbar sein.
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