Polizeibeamte: Beweislast künftig beim Verdächtigen

Autorius: S. Hofer Šaltinis: https://www.compact-online.de/... 2023-11-22 20:13:00, skaitė 446, komentavo 0

Polizeibeamte: Beweislast künftig beim Verdächtigen

Die Ampel plant ein neues Entrechtungs-Gesetz: Gerät ein Polizeibeamter in Extremismusverdacht, soll die Behörde ihn feuern können – ohne vorherigen Richterspruch. Wie die Demokratie in Deutschland abgebaut wird: COMPACT-Paket „1.000 Seiten BRD-Diktatur“ jetzt für 14,99 Euro (statt für 79,75 Euro). Hier mehr erfahren.

Die Merkel- und Ampel-Ära dürfte in die Geschichte eingehen: Als Phase, in der Demokratie  systematisch destruiert wurde. Wichtige Bestandteile bei diesem Abrissplan: Rehabilitierung der Denunziation und Umkehr der Unschuldsvermutung. Mainstream-Medien und diverse Stiftungen haben es vorgemacht, jetzt ist es im Staatsapparat angekommen.

Bereits im letzten Jahr versuchte Bundesinnenministerin, Nancy Faeser (SPD) die Beweislast im Disziplinarverfahren „umzukehren“. Das bedeutet: Nicht der Kläger muss die Schuld des Angeklagten, sondern der Angeklagte seine Unschuld beweisen. Damit wäre ein entscheidendes Fundament der Rechtsstaatlichkeit weggetreten.

Das bekam der ehemaligen Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, bereits zu spüren. Der wurde aufgrund von Anschuldigungen durch TV-Scherzkeks Jan Böhmermann seines Amtes enthoben. GEZ- „Satire“ reichte als Schuldbeleg.

In diesem Sinne plant die Ampel-Koalition ein neues Bundesdisziplinargesetz, das gänzlich der Faeser-Linie folgt. Auf der Internet-Seite des Parlaments wird es als „Gesetz zur schnelleren Entfernung von Extremisten aus dem Beamtendienst“ beschrieben. Eine erste Lesung plus Beratung fand bereits statt.

Beamte, die unter Extremismus-Verdacht stehen (also die Ampel-Politik nicht kritiklos bejubeln), könnten künftig von der eigenen Behörde gefeuert werden. Vorheriges Einschalten unabhängiger Instanzen – bislang bedurfte es dazu eine Disziplinarklage und einen Richterspruch – entfielen. Viel zu lästig, viel zu aufwändig, viel zu abwägend. Nein, der Verdächtigte müsste seine Behörde von der eigenen Unschuld überzeugen.

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft reagierte wenig begeistert. Auf X (ehemals Twitter) ließ man wissen:

„Mit diesem Gesetz zeigen SPD, FDP und Grüne, viel sie wirklich für Polizistinnen und Polizisten übrig haben – NULL KOMMA NICHTS!Entgegen sämtlicher, gewerkschaftsübergreifender Kritik sorgen genau diese Parteien dafür, dass Beamtinnen und Beamte künftig per Verfügung der eigenen Behörde aus dem Dienst entfernt werden können.“

Schließlich habe der Fall Schönbohm klar gezeigt, „wie wichtig es ist, eine neutrale und unabhängige Stelle mit solchen Verfahren zu betrauen.“ Die DpolG weiß: Mit diesem Gesetz schlägt die Stunde der Denunzianten:

„Müssen Polizeibeamtinnen und Beamte künftig damit rechnen, dass sich ein anonymer Hinweisgeber auf das neue Hinweisgeberschutzgesetz beruft, um unerkannt ein Gerücht an den der Ampelregierung angehörigen neuen Polizeibeauftragten zu streuen, dieser dann seine Ermittlungskompetenz walten lässt und die zuständige Behörde (BMI) erst einmal sicherheitshalber die Entfernung aus dem Dienst vornimmt?“

Dann kann der Gefeuerte nicht tun als vor Gericht seine Wiedereinstellung einzuklagen. Der Chef der DPolG Bundespolizeigewerkschaft Heiko Teggatz findet klare Worte:

„Das alles ist einfach nur noch unfassbar!“

Ausgerechnet „zu einem Zeitpunkt, an dem meine Kolleginnen und Kollegen vor Einsatzlagen nicht mehr aus den Stiefeln kommen, setzen SPD, FDP und Grüne ihre Hetzjagd gegen Beamtinnen und Beamte munter fort. Das lässt tief blicken.“ – Nein, das ist nicht unfassbar. Das ist auch keine Hetzjagd auf Polizisten – sondern der Abbau des Rechtsstaates. Ein kleines Steinchen in einem riesigen Mosaik der Angst.

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