Zulassungsstudien: Sicherheitsdaten zu Corona-mRNA-Impfstoffen unter Verschluss

Autorius: Ano Šaltinis: https://www.anonymousnews.org/... 2023-02-02 21:30:00, skaitė 521, komentavo 0

Zulassungsstudien: Sicherheitsdaten zu Corona-mRNA-Impfstoffen unter Verschluss

Corona-mRNA-Impfstoffe: Behörden verweigern die Herausgabe von relevanten Sicherheitsdaten

Obwohl sich Hinweise auf Gefahren mehren, verweigern Behörden und Pharmakonzerne die Herausgabe von Sicherheitsdaten zu den Corona-mRNA-Präparaten an Journalisten und Wissenschaftler. Die Primärdaten der Zulassungsstudien bleiben geheim, ebenso die Zahl der seither gemeldeten schwerwiegenden und tödlichen Verdachtsfälle bei Kindern.

von Susan Bonath

Noch nie haben Regierungen und Medien in einem solchen Ausmaß für Impfstoffe geworben, wie in der Corona-Zeit. Hochwirksam und sicher seien die mRNA-Präparate, hieß es zunächst. Dass die Stoffe nicht so wirken, wie anfangs versprochen, lässt sich derweil kaum noch bestreiten. Auch hinsichtlich der Sicherheit werden die Fragen immer drängender. Die Verdachtsfälle schwerer und tödlicher Nebenwirkungen häufen sich, zuständige Behörden und Impfstoffhersteller reagieren darauf allerdings mit Intransparenz. Sie verweigern die Herausgabe wichtiger Daten gegenüber der Presse und der interessierten Wissenschaft.

Alarmsignale aus aller Welt

Dass junge Menschen nur selten schwer am Coronavirus erkranken, ist seit 2020 bekannt. Auch hat der Erreger sich offensichtlich abgeschwächt. Für viele Altersgruppen wird das Risiko-Nutzen-Verhältnis der neuartigen mRNA-Präparate, die angeblich vor einem schweren Verlauf schützen, aber die Virusausbreitung ersichtlich nicht eindämmen und für auffallend viele Meldungen an teils schweren Nebenwirkungen sorgen, immer fragwürdiger. Einige Länder rudern bereits zurück. Die Hinweise auf Probleme mehren sich.

Dänemark beispielsweise impft in diesem Herbst nur noch über 50-Jährige. Bereits im Juli stoppten die dortigen Behörden die Corona-Impfungen von Kindern. Der US-Bundesstaat Florida rät seit Anfang Oktober jungen Männern im Alter von 18 bis 39 Jahren von einer mRNA-Spritze ab. Der genannte Grund alamiert: Es seien 84 Prozent mehr Männer dieser Altersgruppe an Herzerkrankungen gestorben, als die Behörde statistisch erwartet hat. Sie schreibt:

“Bei einem hohen Grad an globaler Immunität gegen COVID-19 wird der Nutzen einer Impfung wahrscheinlich durch dieses ungewöhnlich hohe Risiko eines Herztodes (…) aufgewogen.”

Alarm kommt auch vom Wissenschaftsprojekt Euromomo, das die Sterbefälle in vielen Ländern Europas anhand gemeldeter Daten überwacht. In einem aktuellen Bulletin informiert Euromomo über “ungewöhnliche Übersterblichkeitssignale” in der Altersgruppe der 0- bis 14-Jährigen, und zwar bereits seit Mitte des vergangenen Jahres. Euromomo verspricht, “die möglichen Erklärungen” zu untersuchen.

Es mag Zufall sein, dass die Übersterblichkeitskurve bei den Jüngsten kurz nach der Impfempfehlung der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA für Jugendliche ab zwölf Jahren Ende Mai 2021 nach oben ging. Sie sank auch nicht, nachdem die EMA im November 2021 für das Impfen jüngerer Kinder ab fünf Jahren grünes Licht gegeben hatte. Auszuschließen ist ein Zusammenhang aber nicht, wie das Multipolar Magazin unlängst erst nachgewiesen hat. Allerdings scheint das politische und mediale Interesse daran gering zu sein, Politik und Leitmedien schweigen dazu.

Auch das Statistische Bundesamt in Deutschland verzeichnet seit 2021 erhöhte Sterbefallzahlen, die das erste Pandemie-Jahr signifikant übertreffen. Diese Entwicklung setzte sich in diesem Jahr fast durchgängig fort. Die Statistikbehörde spekuliert dazu herum: Hitze, Corona, man wisse es nicht genau und müsse auf die Todesursachen-Statistiken für 2021 und 2022 warten. Dass die Massenimpfung dazu beigetragen haben könnte, zieht die Behörde mit keinem Wort in Erwägung.

Schwere und tödliche Verdachtsfälle bei Kindern

All die Hinweise rufen nach genauer Untersuchung. Doch die zuständigen Behörden in Deutschland machen keine Anstalten. Die am Robert-Koch-Institut (RKI) ansässige Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt den Herbstbooster gegen Omikron für alle ab zwölf Jahren. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) spricht von einer “hohen Impfstoffsicherheit”.

Für Minderjährige ist der Nutzen der Impfung am fragwürdigsten. Die STIKO war Mitte August 2021 der EMA-Empfehlung von Ende Mai gefolgt und empfahl die mRNA-Präparate für Jugendliche ab zwölf Jahren. Bereits wenig später, in seinem Bericht mit Meldefällen bis zum 30. September 2021, berichtete das PEI von 1.809 angezeigten Verdachtsfällen bei Kindern und Jugendlichen, darunter 405 (22,4%) schwerwiegende – und fünf Todesfälle. Zu letzteren erklärte es damals (Seite 18):

“Fünf der 1.809 Verdachtsfallmeldungen beziehen sich auf einen tödlichen Ausgang im Abstand von zwei bis 24 Tagen nach Impfung mit Comirnaty. Ein Todesfall betrifft eine weibliche 16-jährige Jugendliche, die im Zusammenhang mit einer Arrhythmie verstarb. Bei drei verstorbenen männlichen Jugendlichen bestanden schwere Vorerkrankungen. Berichtet wurden Multiorganversagen, Lungenblutung, disseminierte intravasale Gerinnung, septischer Schock und Fieber in einem Fall (männlich, 14 Jahre), Fieber und zirkulatorischer Kollaps im zweiten Fall (männlich, 15 Jahre) und Lungenembolie im dritten Fall (männlich, 16 Jahre). In den drei Fällen ist der ursächliche Zusammenhang mit der Impfung nicht beurteilbar, jedoch sind Beschwerden und Erkrankungsverlauf unterschiedlich und haben keine klinischen Gemeinsamkeiten. Bei einem vierten verstorbenen Jungen (12 Jahre) sind sehr wenige, insgesamt unzureichende Informationen zum Verlauf und den Todesumständen bekannt.”

Die angegebenen Todesursachen der verstorbenen Mädchen und Jungen entsprechen durchaus dem inzwischen bekannten Nebenwirkungssprektrum der Corona-Impfstoffe. Doch dem Verweis auf angebliche Vorerkrankungen bei drei Jungen fügte das PEI keine Erläuterung an, ob und wie es diesen Fällen nachging oder dies vorhabe. Es klingt, als nehme man das hin. Dabei sind unerwartete Todesfälle bei Kindern nicht gerade Alltag. Bei schwerer Krankheit und direkt erwartetem Tod hätte man sie wohl nicht impfen dürfen.

Mit der Zahl verabreichter Impfungen an Kinder stiegen die Verdachtsfallmeldungen. In seinem Bericht vom Februar dieses Jahres mit Meldefällen bis Ende vergangenen Jahres gab das PEI bereits 3.120 angezeigte Fälle bei Kindern und Jugendlichen an. Eine Angabe zu den schwerwiegenden Komplikationen gab es nicht mehr. Allerdings zeigte das Institut, verteckt auf Seite 17 im Fließtext, einen Anstieg der Todesfälle auf nunmehr acht an.

Daten zu Kindern seit Januar 2022 verheimlicht

Seither gab das PEI nur zwei weitere Sicherheitsberichte heraus, einen im Mai mit Meldefällen bis Ende März, den neuesten im September mit Verdachtsmeldungen bis Ende Juni. Beide haben eins gemeinsam: Für Minderjährige fehlen die Daten sowohl für schwerwiegende als auch tödliche Verdachtsfälle, die dem Institut angezeigt wurden. Im jüngsten Bericht gibt das Institut lediglich 5.911 Gesamtmeldungen für die Altersgruppe 5 bis 17 Jahre an, 204 weitere für jüngere Kinder, darunter 70 gestillte Säuglinge.

Aus einem Diagramm geht zudem hervor, dass es schwerste Schädigungen, von einer Hirnvenenthrombose über eine Herzmuskelentzündung bis hin zur schweren Lähmungen, bei Minderjährigen gab. Zahlen kann man daran aber nicht ablesen, zudem handelt es sich um eine Auswahl von Fällen. Auch die Anzahl der Todesfälle bleibt ungenannt und unbekannt.

Die Intransparenz des PEI und des ihm weisungsbefugten Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) lässt wesentliche Fragen offen. Eine Anfrage zum vorangegangenen Sicherheitsbericht mit Meldefällen bis Ende März dieses Jahres von Anfang Mai beantwortete das Institut nach wochenlangem Zögern. Demnach erfasste das PEI bis Ende März von bis dahin eigegangenen 5.644 Gesamtmeldungen in der Altersgruppe fünf bis 17 Jahre 1.209 als schwerwiegend, die meisten davon (1.111) bei 12- bis 17-Jährigen, darunter neun tödliche. Weitere Informationen dazu waren nicht erhältlich.

PEI findet Geheimhaltung “angemessen”

Seither stellen sich sowohl das PEI als auch das BMG stur. Weder auf Pressanfragen noch auf Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) (hier und hier) waren sie bisher bereit, die gewünschten Daten bis Jahresmitte herauszugeben. Die Begründungen sind widersprüchlich und geben zu denken. So antwortete das PEI am 22. September auf eine Multipolar-Anfrage vom 8. September Folgendes:

“Nachdem die bisherigen Sicherheitsberichte sehr ausführlich waren und auch vor dem Hintergrund der inzwischen hohen Anzahl geimpfter Personen mit den entsprechenden Informationen zu möglichen Impfnebenwirkungen bzw. Impfkomplikationen halten wir es für angemessen, auf eine sich wiederholende Darstellung gleicher Erkenntnisse in Zukunft zu verzichten und die Berichterstattung auf wichtige Einzelaspekte sowie neue Erkenntnisse zu fokussieren. (…) Aufgrund der hohen Anzahl von Presseanfragen und Anfragen aus der allgemeinen Öffentlichkeit zu einer Vielzahl von Details, die aus unserer Sicht nicht zu einem besseren Verständnis möglicher Risiken führen, hat das PEI entschieden, über den Sicherheitsbericht hinaus nur bei tatsächlich neuen Hinweisen entsprechend zu kommunizieren und für Einzelauswertungen zur Verfügung zu stehen. Übrigens hatten wir ausführlich zu der Thematik COVID-19-Impfstoffe bei Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren in einem Beitrag im Bulletin zur Arzneimittelsicherheit – Ausgabe 1/2022 berichtet.”

Mit anderen Worten: Das Institut will nur noch Erkenntnisse darstellen, deren Kommunikation nach außen es selbst für angemessen hält. Es will nicht mit der Presse zu Fragen über den Sicherheitsbericht hinaus kommunizieren, sofern keine “tatsächlich neuen Hinweise” vorlägen. Es will die Daten nicht herausgeben.

Verweise ins Leere

Das Papier, auf das sich die Behörde beruft, führt derweil lediglich Verdachtsfälle bei 5- bis 11-Jährigen bis zum 3. März dieses Jahres auf. Die Daten für diese Altersgruppe bis Ende März lagen der Autorin bereits vor. Auf Nachfrage der Autorin fügte das PEI am 26. September schließlich Folgendes hinzu:

“Wie Sie wissen, werden die COVID-19-Impfstoffe nicht nur in Deutschland angewendet, sondern weltweit – also auch im gesamten Bereich des EWR. Vor diesem Hintergrund wäre es für eine aussagekräftige Bewertung sicher sinnvoll, die von Ihnen angefragten Daten nicht nur aus Deutschland zu bewerten, sondern aus allen Mitgliedstaaten. Diese Information müssten Sie bitte bei der EMA anfragen.”

Richtig ist, dass in den EMA-Datenbanken mit entsprechender IT-Expertise und Software die Meldefälle nach Alter und Schwere herausgefiltert werden können – allerdings keineswegs für Deutschland, sondern nur für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum. Dies bestätigten Datenexperten gegenüber der Autorin, die seit fast zwei Jahren mit der Analyse der EMA-Daten zu den Impfstoffen befasst sein. Sie sind dort also nicht erhältlich. Anschließend bemühte das PEI weitere Erklärungen, warum die Herausgabe dieser Daten nicht sinnvoll sei:

“Das Paul-Ehrlich-Institut weigert sich keinesfalls, „relevante Daten von großem öffentlichen Interesse“ herauszugeben. Die von Ihnen angefragten Zahlen erfüllen dieses Kriterium jedoch nicht. Denn allein die Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle erlaubt keine Aussagen hinsichtlich der Sicherheit der Impfstoffe. In jedem Fall ist die Zahl der verimpften Dosen zu berücksichtigen (Meldequote). Zudem begründet eine Verdachtsfallmeldung nicht automatisch oder zwangsläufig einen ursächlichen Zusammenhang. Daher stellt das Paul-Ehrlich-Institut in den Sicherheitsberichten die Bewertung der Verdachtsfälle dar.”

Ungeprüfte Verdachtsfälle

Nun könnte das PEI einfach zur Einordnung die Anzahl der bis zum Stichtag an Minderjährige verabreichten Impfdosen zusätzlich angeben, tut es aber nicht. Es könnte auch nur die Meldequote für schwerwiegende sowie tödliche Verdachtsfälle angeben, die Zahl der verabreichten Impfdosen lässt sich notfalls aus der Datenbank des RKI zum Impfquotenmonitoring berechnen – das tut es aber auch nicht. Und dass die Verdachtsfälle keine geprüften Fälle sind, ist hinlänglich bekannt.

Das Problem: Das PEI kann, wie es der Autorin mitteilte, keine eigenen medizinischen Untersuchungen oder Obduktionen veranlassen. Behörden vor Ort entscheiden demnach, ob überhaupt näher hingeschaut wird. Von einer ausführlichen Prüfung jedes Einzelfalls kann keine Rede sein, zumal es in den meisten Fällen fast unmöglich sein dürfte, Impfschäden zweifelsfrei nachzuweisen oder auszuschließen.

Anders ausgedrückt: Niemand weiß, wie viele der rund 324.000 Gesamtmeldungen, darunter etwa 55.000 schwerwiegende (0,03 Prozent bei knapp 183 Millionen verabreichten Impfdosen), überhaupt näher untersucht wurden. Dazu gibt es keine Daten, wie die Autorin bereits vor einigen Monaten vom PEI erfuhr. Folgt man dieser Einordnung, wären also alle Verdachtsfälle, die nicht eingehend geprüft werden, komplett ohne Aussagekraft, frei nach dem Motto: Gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen.

PEI legt nahe, keine Aufzeichnungen zu haben

Noch merkwürdiger klingt es in der öffentlich zugänglichen Antwort des PEI auf eine Anfrage der Autorin nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Darin legt das PEI plötzlich dar, es verfüge gar nicht über die gewünschten Informationen, also die Meldedaten zu Verdachtsfällen auf schwere und tödliche Nebenwirkungen bei Minderjährigen. Es schreibt:

“Aus dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ergibt sich zwar ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Absatz 1 IFG, allerdings kein Anspruch auf die Erstellung von neuen Informationen. Herauszugeben sind amtliche Aufzeichnungen (…). Nicht vorhandene Aufzeichnungen müssen nicht generiert werden. Jeder Anspruch auf Informationszugang setzt vielmehr voraus, dass die begehrten Informationen bei der in Anspruch genommenen Stelle bereits vorhanden sind. (…) Eine Behörde ist nicht verpflichtet, Informationen extra für den Antragsteller zu erschaffen, z.B. durch Auswertungen und Aufbereitung von vorhandenen Informationen.”

Am 17. Oktober legte das Institut auf eine weitere Nachfrage noch einmal nach, die Daten seien öffentlich bei der EMA verfügbar. Das sind sie, jedenfalls für Deutschland, eben nicht. Das PEI schrieb ferner:

“Die Gesetze sehen nicht vor, dass Behörden die Recherchearbeit von öffentlich verfügbaren Daten für Journalistinnen und Journalisten übernehmen. Die Gesetze sehen auch nicht vor, dass Behörden für Journalistinnen und Journalisten Einzelauswertungen anfertigen, um Daten ohne Aussagekraft zusammenzustellen. Denn das Auskunftsrecht führt nicht zu einer Informationsbeschaffungspflicht zu Lasten der Behörde.”

Widersprüchliche Abwehr-Argumente

Das PEI fährt also drei Schienen der Abwehr:

  • Erstens behauptet es, die Daten zu gemeldeten Verdachtsfällen schwerer und tödlicher Nebenwirkungen bei Minderjährigen in Deutschland seien bei der EMA abrufbar. Das sind sie aber nicht, die EMA gibt sie für einzelne Länder nicht heraus.
  • Zweitens befindet es eigens, die Daten trügen nicht zur Risikoabschätzung bei und würden von der Öffentlichkeit wohl falsch interpretiert, weshalb es sie weder der Presse noch fragenden Bürgern mtteilen müsse. Man könnte hier prüfen lassen, ob es sich um einen Rechtsverstoß handelt, denn Behörden dürfen der Presse nur dann Informationen verweigern, wenn sie Bestandteil laufender juristischer Verfahren sind, die öffentliche Ordnung gefährden könnten oder Persönlichkeitsrechte beeinträchtigen. Eine entsprechende Begründung für seine Geheimniskrämerei liefert das PEI nicht.
  • Drittens erklärt es plötzlich, es verfüge gar nicht über die begehrten Daten in der gewünschten Form. Das ist ausgeschlossen, denn entsprechende Meldefälle liegen dem PEI vor und nur um diese, nicht um eine etwaige Sonderauswertung, geht es. Sollte das PEI tatsächlich keine Aufzeichnungen dazu haben, würde es schwere und tödliche Verdachtsfälle bei Kindern ignorieren und käme es seiner Aufgabe nicht nach, die Sicherheit der Impfstoffe zu überwachen.

Gesundheitsministerium kann “nichts ergänzen”

Da das PEI derart mauert, versuchte es die Autorin mit einer entsprechenden Anfrage beim Bundesgesundheitsministerium (BMG), das dem PEI weisungsbefugt ist und millionenschwere Impfkampagnen aus Steuermitteln fährt. BMG-Sprecher Sebastian Gülde antwortete auf die Bitte um Herausgabe der Daten jedoch nicht minder abweisend:

“Ich verweise hierzu auf die diesbezügliche Antwort des PEI. Seitens des BMG kann ich dazu nichts ergänzen. Das PEI ist als Bundesbehörde gemäß § 62 Arzneimittelgesetz für die Erfassung von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen von Impfstoffen und Impfkomplikationen sowie deren Auswertung zuständig und informiert die Öffentlichkeit in regelmäßigen Sicherheitsberichten über seine Auswertungen. Ergebnisse und Daten aus den EU-MItgliedstaaten werden von den zuständigen Erperrinnen und Experten bei der EMA ausgewertet und falls notwendig, entsprechende Verfahren zu Änderungen der Fach- und Gebrauchsinformationen eingeleitet bzw. Risikominimierende Maßnahmen ergriffen.”

Kurz gesagt: Auch vom Gesundheitsministerium gibt es keine Antwort, es fühlt sich nicht zuständig. Dabei sollte das Interesse besonders groß sein, das fragwürdige Risiko-Nutzen-Verhältnis für Minderjährige genau zu prüfen. Nehmen Politik und Behörden hier Kollateralschäden unbekannten Ausmaßes in Kauf?

Keine Auskunft an Forscher

Nicht nur der Presse wird brisantes Datenmaterial zu den Impfstoffen und ihre Auswirkungen vorenthalten. Seit fast einem Jahr versucht ein fünfköpfiges Team von Wissenschaftlern, darunter der Leipziger Chemieprofessor Jörg Matysik, vergeblich, Daten über das mRNA-Vakzin der Konzerne Pfizer und BioNTech, dessen Zulassung und die Überwachung durch das PEI herauszubekommen. Beantwortet wurde bisher fast nichts, wie das Team in einem der Autorin vorliegenden Schreiben erklärt. Darin heißt es:

“Wir halten es für einen Skandal, dass unsere Fragen nicht umgehend und vollständig vom PEI beantwortet werden (…). Es handelt sich um detaillierte Fragen zur Sicherheit von Comirnaty (BioNTech, Pfizer), deren Beantwortung von höchstem öffentichen Interesse ist.”

Das Forscherteam bemängelt zudem, das PEI wende eine eigentlich wissenschaftlich anerkannte Prüfmethode völlig falsch an. Bei der sogenannten OvE-Analyse (Observed-versus-Expected, zu deutsch: Beobachtet versus Erwartet) werden beobachtete mit statistisch erwarteten Fällen verglichen. Dies praktiziert das PEI mit etlichen Krankheitsbildern und auch Todesfällen.

Das Problem: Das Institut zieht zwar alle insgesamt erwarteten Fälle nach Daten des Statistischen Bundesamtes heran. Dem gegenüber stellt es aber nur die geringe Teilmenge gemeldeter Verdachtsfälle. Bei Todesfällen etwa würde dies dazu führen, so die Forscher, dass inzwischen mehr als 186.000 Todesfälle mit Verdacht auf Impfzusammenhang gemeldet sein müssten, bevor ein schwaches Signal aufträte. Es müsste praktisch ein Massensterben einsetzen, um Alarm auszulösen. Die Wissenschaftler schreiben dazu:

“Es wäre unsinnig, bei den beobachteten Todesfällen nur die kleine Teilmenge von Todesfällen zu zählen, die mit Verdacht auf einen Impfzusammenhang beim PEI gemeldet wurden, und diese Zahl mit der Gesamtanzahl an erwarteten Todesfällen über alle Todesursachen hinweg zu vergleichen. Denn dann ergäbe sich selbst dann kein Warnsignal, wenn ein Impfstoff so viele Todesfälle erzeugen würde, wie aufgrund aller anderen Todesursachen (Krebs, Herzkrankheiten, Schlaganfälle u.v.a.) zusammengenommen auftreten, und diese auch noch alle gemeldet werden würden. Aber genau diesen methodischen Fehler macht das PEI.”

Auf Anfrage der Autorin zu diesem Punkt verweist das PEI lediglich auf seine Webseite, auf der es unter dem Punkt “Sicherheit und Wirksamkeit” seine OvE-Methode erklärt. Dort aber beschreibt das Institut einmal mehr, dass es genauso vorgeht, wie es ihm die Wissenschaftler vorwerfen. Eine weitere Stellungnahme dazu existiert nicht.

Wissenschaftler verklagen US-Behörde

Unterdessen hat eine internationale Gruppe von Wissenschaftlern um den Pharmazie-Professor an der Universität Maryland und Mitherausgeber der renommierten Wissenschaftsmagazins British Medical Journal (BMJ), Peter Doshi, die US-amerikanische Zulassungsbehörde FDA (Food and Drug Administration) in den USA auf Herausgabe wichtiger Daten aus den Zulassungsstudien verklagt. Wie unter anderem der MDR berichtet, fordern sie bisher geheim gehaltene Daten zu den Probanden, um altersbezogen daraus ersichtliche Risiken der Vakzine von Pfizer/BioNTech und Moderna zu ermitteln.

Wie Doshi dem Rundfunksender in einem Interview sagte, seien zwar die Studien öffentlich. Doch die Konzerne halten auch nach fast zwei Jahren die Primärdaten unter Verschluss. Hintergrund sind Sicherheitsbedenken, die sich aus einer begutachteten Studie ergaben. Darin hatten Doshi und sein Team die vorhandenen Daten in den Zulassungsstudien der beiden Pharmakonzerne, bereinigt etwa um frühzeitig ausgeschiedene Probanden, untersucht.

Das Ergebnis weist laut Doshi darauf hin, dass die Vakzine insgesamt ein um 16 Prozent höheres Risiko mit sich brachten, als sie Krankenhaus-Einweisungen wegen schwerer COVID-Verläufe verhinderten. Demnach laufe etwa einer von 800 Geimpften eine erhöhte Gefahr, eine schwere Nebenwirkung zu erleiden. Altersbezogen könne es aber große Unterschiede geben, was geklärt werden müsse. Doshi erläutert dazu:

“Bei einer Risiko-Nutzen- oder Risiko-Schaden-Abwägung muss man erkennen, welches Risiko Covid für einzelne Personen darstellt, ihr Risikoprofil also. Und für diejenigen mit geringem Risiko zeigen die vorhandenen Daten eindeutig, das wir unser Handeln neu bewerten müssen.”

Die Studiendaten aber würden verheimlicht. Zudem fehle es bis heute an weiteren randomisierten Studien. Sich wie das PEI lediglich auf Meldefälle zu stützen, bringe zuviele Unbekannte mit sich. Kausale Zusammenhänge seien damit praktisch nicht ermittelbar. Doshi resümiert:

“Wissenschaft ist darauf angewiesen, dass Daten geteilt werden. Wir befinden uns in einem Zeitalter offener Wissenschaft, keiner Geheimwissenschaften. Wir sollten die Veröffentlichung einfordern. Und ich frage mich, wie man guten Gewissens davon ausgehen kann, dass diese Produkte eine wissenschaftliche Grundlage haben, wenn die Daten nicht zur Verfügung stehen.”