Autorius: Jochen Sommer Šaltinis: https://www.anonymousnews.org/... 2022-09-07 00:08:00, skaitė 574, komentavo 0
Justizsenatorin Lena Kreck: Schützt eine falsche Professorin Klimaterroristen vor Strafverfolgung?
von Jochen Sommer
Lena Kreck von der „Linken”, ihres Zeichens „Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung” des Landes Berlin, scheint mit den in ihrem Titel mitschwingenden Verpflichtungen keineswegs ausgelastet zu sein. Nur so ist es jedenfalls zu erklären, dass sie ankündigte, neben ihrem Regierungsamt weiterhin als Professorin für Soziale Arbeit an der Evangelischen Hochschule (EHB) in Berlin-Zehlendorf tätig sein zu wollen. Der Fall ist auch deshalb besonders pikant, weil Keck sich dem Vorwurf gegenübersieht, ihren Professorentitel zu Unrecht zu führen – womit sie im Kabinett von Franziska Giffey ja gerade am richtigen Ort ist: Kreck, die ihr Senatorenamt im Dezember 2021 antrat, hat insgesamt drei Jahre an zwei Hochschulen gelehrt; laut Berliner Hochschulgesetz müsste sie jedoch mindestens fünf Jahre als Professorin im Lehrbetrieb tätig gewesen sein, um den Titel nach dem Ausscheiden weiterführen zu dürfen.
Auf Nachfrage ließ Kreck über einen Sprecher verlauten, darauf komme es in ihrem Fall nicht an, da ihr Arbeitsverhältnis an der EHB nicht vollständig ruhe. Sie begutachte „mit Gestattung des Senats weiterhin Abschlussarbeiten.“ Das wurde von der Hochschule bestätigt. Der emeritierte Münchener Professor Manuel René Theisen bezeichnet dies allerdings als „Vertuschungsstrategie“: Die Vereinbarung mit der EHB sei ein „peinliches“ und „rechtlich wackeliges Manöver.“ Ähnlich äußerte sich ein Berliner Rechtsanwalt, der von „einer Konstruktion, mit der gewährleistet sein soll, dass sie auch weiterhin den Titel Professor trägt“, sprach. Dies sei nicht im Sinne des Hochschulgesetzes.
Und der FDP-Rechtspolitiker Holger Krestel befand, bei einer Senatorin sei eine Doppelfunktion mit Blick auf die mit einem Senatorenamt verbundenen Arbeitsbelastung „fragwürdig”. Dabei sei es ebenso fragwürdig, wenn Kreck nur noch pro forma an ihrer alten Hochschule als Professorin firmiere. „Im günstigsten Fall betreut sie vielleicht noch einige Prüfungsverfahren zu Ende, um die Kandidaten nicht im Stich zu lassen. Das sollte aber nun nach über einem halben Jahr Senatsmitgliedschaft vorbei sein“, so Krestel weiter.
Der politische Gegenwind für Kreck nimmt stetig zu: Auch CDU-Rechtspolitiker Alexander J. Herrmann verlangt eine „fachliche Stellungnahme der Wissenschaftsverwaltung” und eine persönliche Erklärung der Justizsenatorin. Der Senat müsse den Verdacht der unberechtigten Titelführung durch Kreck „zügig und umfassend aufklären“, sagte Herrmann. Krecks Sprecher hingegen behauptet, die Nebentätigkeit habe „keinen spürbaren Einfluss auf die Ausübung der Senatorinnen-Tätigkeit“. Kreck übe ihr Amt „mit voller Kraft und ganzem Zeitaufwand” aus. Dies wäre allerdings auch dringend geboten: Pro Stunde (!) geschehen in Berlin 55 Verbrechen, von denen im Schnitt nur 25 ausermittelt werden; die Aufklärungsquote liegt damit bei niedrigen 45,3 Prozent. Dabei hebt die Polizei noch hervor, dass es sich nur um ihren Tätigkeitsbericht, keineswegs um eine Darstellung der gesamten Kriminalität in der Stadt handelt – in der zusätzlich noch von einer riesigen Dunkelziffer auszugehen ist.
Derzeit steht Kreck auch in der Kritik, weil die strafrechtlichen Verfahren gegen die Klimafanatiker der Gruppe „Aufstand der letzten Generation“ nicht vorankommen. Diese blockieren bereits das ganze Jahr über – und seit Wochen in zunehmender Frequenz – Berliner Autobahnen, indem sie sich auf dem Asphalt festkleben und die Verkehrsteilnehmer durch das von ihnen verschuldete Chaos, mit dem sie die Bundesregierung zu mehr Klimaschutz nötigen wollen, zur Weißglut treiben. Bislang ist kein einziges der 73 Verfahren gegen die Gruppe abgeschlossen – was zunehmend den Vorwurf laut werden lässt, dass diese Verschleppungen ganz im Sinne der Berliner Senatsregierung seien.
Der Pressesprecher der Berliner Sektion der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Benjamin Jendro, sagte: „Wir wollen keine Schnellprozesse, wir brauchen einen handlungsfähigen Rechtsstaat, der Straftaten nicht durchgehen lässt, nur weil sie politisch en vogue sind.“ Mit Sorge sehe er, dass immer mehr Menschen Unverständnis über ausbleibende Reaktionen des Rechtsstaates äußerten und zur Selbstjustiz aufriefen. Dies sei eine gefährliche Entwicklung, die eigentlich die Verantwortlichen aus Politik und Justiz „aus ihrer Lethargie hieven” müsste, sagte er weiter. Doch nicht nur bei der Linkspartei, auch bei Grünen können die Blockierer erwartungsgemäß auf vollstes Verständnis und Rückenwind hoffen. Deren Innenexperte Vasili Franco erklärte: „Wer in Klimaprotesten schwere Straftaten sieht oder beschleunigte Verfahren fordert, hat entweder das Strafrecht oder die Gewaltenteilung nicht verstanden.“ Angeblich habe die Polizei zudem wichtige Details der einzelnen Tathergänge unzureichend oder gar nicht dokumentiert.
Dagegen erhob der frühere Berliner FDP-Landtagsabgeordnete und heutige Gewerkschaftschef Marcel Luthe harte Vorwürfe – und sparte nicht mit Kritik an Kreck und Berlins Innensenatorin Iris Spranger: „Die Senatorinnen für Inneres und Justiz tragen persönlich die Verantwortung für diese Erosion des Rechts durch ihre Untätigkeit“, kritisierte er gegenüber der „Welt„. Die Aktivisten der „Letzten Generation“ begingen „systematisch Straftaten, durch die unmittelbar Menschen leiden oder gar ihr Leben gefährdet wird, wenn ein Rettungsfahrzeug blockiert wird, vom volkswirtschaftlichen Schaden ganz zu schweigen“, so Luthe. Bei „uneinsichtigen Wiederholungstätern“ komme jedoch neben dem polizeilichen Unterbindungsgewahrsam auch Untersuchungshaft in Betracht. Dies müsse die Staatsanwaltschaft dann aber erst einmal beantragen. So wie es derzeit laufe, handele es sich um Justizverschleppung.
Mit dieser Kritik konfrontiert, flüchtete sich Krecks Sprecher in Allgemeinplätze und eine beschwichtigende Erklärung: „Ich kann die Genervtheit der Autofahrerinnen und Autofahrer verstehen, dennoch leben wir in einem Rechtsstaat mit einer Gewaltenteilung, Selbstjustiz hat da nichts verloren.“ Das Gericht müsse „überzeugt sein, dass der Straftatbestand – zum Beispiel Nötigung, Widerstand, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr – erfüllt ist. Dafür muss sehr sauber ermittelt werden. Selbst wenn es Materialien gibt, müssen die systematisch in jedem Einzelfall ausgewertet werden. Die genauen Umstände sind entscheidend für die Strafbarkeit, dafür muss die Polizei die Fakten liefern. Bislang konnte noch kein Verfahren zur Anklage gebracht werden, weil die Polizei noch nachermitteln muss.“ Wenn dies alles stimmt und so viel „ausgewertet“ und „nachermittelt” werden muss, verwundert es allerdings umso mehr, wieso dann die zuständige Justizsenatorin soviel Zeit und Muße hat, neben ihren politischen Aufgaben auch noch ihre fragwürdige Professorentätigkeit fortzusetzen.