Skandalurteil gegen Regierungskritiker: 60.000 Euro Strafe wegen Demo nahe Kretschmann-Haus

Autorius: Alexander Schwarz Šaltinis: https://www.anonymousnews.org/... 2022-06-07 15:24:00, skaitė 1098, komentavo 0

Skandalurteil gegen Regierungskritiker: 60.000 Euro Strafe wegen Demo nahe Kretschmann-Haus

Ministerpräsident von Baden-Württemberg: Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen)

Weil er angeblich eine regierungskritische Demonstration von Bürgern gegen die schikanöse Corona-Politik nahe dem Haus des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) geleitet haben soll, ist ein 52-Jähriger nun zu einer horrenden Geldstrafe verurteilt worden.

von Alexander Schwarz

Diesen Montag verurteilte das Amtsgericht Sigmaringen den angeblichen Anführer einer nicht angemeldeten Demonstration vor dem Haus des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann zu ungeheuerlichen 30.000 Euro; der Mann wäre damit vorbestraft, sollte das Urteil rechtskräftig werden. Insgesamt jedoch droht dem Verurteilten sogar die doppelte Strafe – denn um ein Exempel zu statuieren, hatte man bereits im Februar eigens ein beschleunigtes Verfahren gegen ihn anberaumt – in dem der Angeklagte schon einmal zu insgesamt 30.000 Euro verurteilt wurde, weil er nicht vor Gericht erschienen war. Somit sieht er sich nun einer Gesamtstrafe von 60.000 Euro gegenüber – eine Summe, die angesichts der sonst so häufigen lächerlich milden Strafen, die deutsche Gerichte bei wesentlich schwereren Verbrechen verhängen, völlig inadäquat und übersetzt ist.

Es handelt sich um das höchste Einzelbussgeld im Zusammenhang mit – eigentlich vom Grundgesetz explizit gedeckten – Demonstrationen, die als „Rechtsverstößen“ angezeigt wurden. Grund des Protests war die Corona-Politik der Landesregierung. Das Gericht folgte – wie leider allzu oft üblich – blindlings den Ausführungen der Staatsanwaltschaft, die es als „erwiesen” ansah, dass der Beschuldigte, um den Standort von Kretschmanns Privathaus wissend, die Gruppe mit dem von ihm getragenen Holzkreuz dorthin lotsen wollte. Die Verteidigung hingegen forderte einen Freispruch, weil es keine objektiven Beweise dafür gebe, dass sein Mandant die Versammlung tatsächlich geleitet habe; dieser sei zufällig am besagten Tag mit seinen Hunden in Sigmaringen gewesen. Der Angeklagte selbst behauptete, er habe das Holzkreuz „aus religiösen Gründen” getragen, weil er auf dem Weg zum in der Nähe von Kretschmanns Haus gelegenen Friedhof gewesen sei. Das Gericht ließ sich davon nicht überzeugen: Faktisch habe der Mann die Versammlung geleitet. Dies gehe aus Videoaufnahmen und Zeugenaussagen eindeutig hervor. Vor dem Privathaus eines Politikers jedoch habe eine unangemeldete Demonstration nichts zu suchen, so die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Verteidigung kündigte an, Berufung dagegen einzulegen.

Ausgerechnet CDU-Strobl lehnt sich weit aus dem Fenster

Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) hält das Urteil für „mehr als angemessen und erforderlich.” Es sei nicht hinnehmbar, dass politisch Verantwortliche und deren Familien persönlich bedroht würden. Empfindliche Strafen, wie sie das Amtsgericht Sigmaringen am Montag verhängt hat, müssten in solchen Fällen folgen. Hierzu muss man zunächst fragen, inwieweit eine Demonstration im öffentlichen Raum, wohlgemerkt nicht auf dem Privatgrundstück, eine „persönliche Bedrohung“ sein sollte, nur weil sie sich in der Nähe der Politiker-Wohnanschrift befindet. Politiker und Medien, die aus einer friedlichen Demonstration eine gewaltbereite Meute machen oder gar einen Lynchmob unterstellen, zeigen damit nur ihre eigene Niederträchtigkeit. Zumal auch hier wieder eine kolossale Doppelmoral greift: Helmut Kohls Bungalow in Ludwigshafen-Oggersheim waren in den 1980er Jahren immer wieder Ziel von Demonstrationen, was damals niemand „demokratiegefährdend“ oder gar kriminell fand.

Dass übrigens ausgerechnet Strobl eine solche Aussage tätigt, ist geradezu dummdreist – weil er sich seit Wochen selbst erdrückenden Vorwürfen ausgesetzt sieht, ein vertrauliches Anwaltsschreiben aus den Ermittlungen gegen einen Polizisten an die Presse weitergegeben zu haben, gegen den wegen sexueller Belästigung ermittelt wird. Nur einen Tag nach dem Sigmaringer Urteil beschloss der baden-württembergische Landtag die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gegen Strobl. Der Innenminister und Schäuble-Schwiegersohn wäre also gut beraten, nicht auch noch mit der Forderung nach drakonischen Strafen gegen andere vorzupreschen.

Medien-Kläffer der Kommunalpresse

Wie auch immer man zu den Protesten und zur Rolle der „Querdenker“ im Kampf gegen die Corona-Beschränkungen stehen mag: Es unterliegt keinem Zweifel, dass dieses Urteil in seiner Unverhältnismäßigkeit völlig grotesk ist. Bei der friedlichen Versammlung kam niemand zu Schaden, Kretschmann hielt sich nicht einmal in der Nähe seines Hauses auf. Haltungsjournalisten der Lokalpresse jedoch hielten mit ihrer Genugtuung über das „harte Durchgreifen” der Justiz (das ausschließlich noch in solchen Fällen durchscheint) nicht hinterm Berg: Noch euphorischer als Strobl wurde das Urteil von Christian Schwarz aufgenommen, einem Schreiberlin des „Südfinders“ (einer Art Werbe-Postwurfsendung und kostenloser Ableger der „Schwäbischen Zeitung“). Schon im Februar hatte Schwarz in einem miserablen, nur mehr hinterfotzig zu nennenden Kommentar die 30.000-Euro-Strafe des Angeklagten wegen Nichterscheinens vor Gericht bejubelt: Mit dem Demonstrationsrecht hätten solche „Aufmärsche, mit denen Politiker durch Psychoterror eingeschüchtert werden sollen, nichts mehr zu tun“, weshalb es richtig sei, dass der „Rädelsführer schnell vor Gericht gezerrt” worden sei.

Das Urteil vom Montag kommentierte derselbe Autor natürlich nicht minder begeistert, in ebenso maßloser Schärfe: Der Prozess habe ihm einen „kleinen Einblick in die Welt der Querdenker-und Reichsbürgerszene” gegeben, die ihm „abstoßend fremd“ sei. Eine schöne Umschreibung der selbstreferenziellen eigenen Gehirnwäsche, der gezielten Imprägnierung und Konditionierung, die mit der Dämonisierung von Freiheits- und Grundrechtsdemonstranten sowie später dann Impfgegnern gezielt betrieben wurde und die Menschen bis heute wie Papageien die ihnen eingeimpften Empörungsfloskeln nachplappern lässt, statt dass sie sich unbefangen und vorurteilsfrei auch nur ein einziges Mal mit den Demonstranten und ihren Positionen beschäftigt hätten.