Autorius: Roland Tichy Šaltinis: https://www.anonymousnews.ru/2... 2020-11-11 11:30:00, skaitė 3397, komentavo 0
Hält nichts von Grundrechten: SPD-Chefin Saskia Esken
von Roland Tichy
Nach der Demonstration der Initiative „Querdenken“ gegen die Corona-Maßnahmen am Samstag in Leipzig fordert die SPD-Chefin Saskia Esken, das Versammlungsrecht zu verschärfen, um derartige Demonstration in Zukunft zu verhindern. „Da müssen wir legislativ tätig werden“, sagte Esken gegenüber dem Sender SWR2.
Nach ihrer Ansicht sollte schon die Anreise von Demonstranten verhindert werden. „Die Anreisewilligen sind bekannt. Da kann auch der Anreiseweg abgeschnitten werden.“ Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hatte die Demonstration in Leipzig genehmigt, später war der Protestzug wegen mehrerer Verstöße gegen Corona-Maßnahmen aufgelöst worden. Am Samstag waren auch Linksradikale zu einer Gegendemonstration aufmarschiert. Vereinzelt kam es zu Böller- und Flaschenwürfen.
Über die Demonstranten urteilte Esken:
„Oft wurde ich gefragt, ob ich das Pauschalurteil der „#covidioten“ so nochmal wiederholen würde. Ich habe nachgedacht und muss einräumen: Nein, so pauschal passt das nicht. Viele, die da mitlaufen, sind einfach nur #rechtsradikale #Hetzer, #Verleumder und #Denunzianten.“
Auch Grünen-Chefin Annalena Baerbock fand es auf Twitter „unfassbar“, dass die Demonstration überhaupt stattfinden konnte. Sie stellte das Ereignis in eine Reihe mit den Demonstrationen nach der Ermordung eines Chemnitzers durch einen Asylbewerber 2018 in Chemnitz und eine Demonstration 2015 in Heidenau gegen den Besuch Angela Merkels in einem Asylbewerberheim:
„Unfassbar: Nach Chemnitz und Heidenau nun #Leipzig. Die Polizei und damit das staatliche Gewaltmonopol weicht zurück – und lässt Pandemie-Leugner, darunter zahlreiche Neonazis gewähren. Das muss auf allen Ebenen aufgeklärt werden. Auch der Bundesinnenminister ist gefragt. #le0711“
Ihrer Meinung nach ist jetzt „der Bundesinnenminister gefragt“. Wofür genau, teilte die Grünen-Politikerin nicht mit. Für Gerichtsentscheidungen und Einsätze der Polizei in Sachsen ist der Bundesinnenminister nicht zuständig.