Autorius: Jonas Pfeiffer Šaltinis: https://www.anonymousnews.ru/2... 2020-04-12 18:30:00, skaitė 3800, komentavo 0
In Wuppertal haben sich 200 Moslems an der Ditib-Zentralmoschee zum Gebet versammelt. Trotz Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverboten blieb die strafbare Aktion für die Teilnehmer ohne Folgen. Brisant: Die Stadt erlaubte die illegale Zusammenkunft sogar.
von Jonas Pfeiffer
Erst kürzlich demonstrierten Moslems in Berlin, was sie von den aktuellen Corona-Beschränkungen halten – gar nichts. Hunderte Gläubige folgten dem Ruf ihres Imams und kamen zum traditionellen Freitagsgebet zur Moschee in Neuköln. Da das Massengebet straffrei blieb und muslimischen Mitbürgern somit ein Freifahrtsschein ausgestellt wurde, ist es nicht verwunderlich, dass Mohammeds Jünger in Wuppertal nun nachgelegt haben.
Trotz des aktuell herrschenden Versammlungsverbots veranstalteten ca. 200 Gläubige eine regelrechte Gebetsorgie vor der Ditib-Zentralmoschee an der Gathe. Im islamisierten Nordrhein-Westfalen ist es nicht ungewöhnlich, dass der Ruf des Muezzins durch die Gassen hallt. Auch die Anwohner im Duisburger Stadtteil Marxloh können sich neuerdings am islamischen Gebetsruf erfreuen. Ungwöhnlich ist allerdings der Umgang von Stadtverwaltungen mit Corona-Regelungen, wenn es um muslimische Mitbürger geht.
So genehmigten etwa die Wuppertaler Behörden den Islam-Gläubigen ausdrücklich, den Gebetsruf trotz des Kontaktverbotes zu verfolgen. Integrationsdezernent Stefan Kühn ruderte später zurück und behauptete dreist, dass der Ruf des Muezzins kein Aufruf gewesen sei, zur Moschee zu kommen. Die Erlaubnis, in Zeiten des Coronavirus den Gebetsruf unter Gläubigen durchzuführen, sollte ein Zeichen der Solidarität gegenüber den muslimischen Bürgern sein.
Wie auch in Berlin hat keiner der Teilnehmer am Massengebet Konsequenzen zu befürchten. Der Corona-Bußgeldkatalog gilt nämlich offenbar nur für Deutsche und nicht für Menschen erster Klasse in der BRD. Deshab ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass der tägliche Gebetsruf der Wuppertaler Moschee trotz des geltenden Versammlungsverbots mit dem Segen der Stadt zunächst weiter unter Anwesenheit der Gläubigen erfolgen darf. Die Gleichheit vor dem Gesetz ist somit offiziell aufgehoben.