Autorius: Ano Šaltinis: https://www.anonymousnews.ru/2... 2020-03-30 09:58:00, skaitė 792, komentavo 0
Der Rechtsstaat schaltet in den Notdienst. Experten wie Kritiker werden zu Recht monieren, dass sich das deutsche Justizsystem bereits seit Jahren in diesem Zustand befindet, doch nun ist es offiziell. Bei Straftätern und Häftlingen wird längst ein »Corona-Rabatt« angewandt. Der durch die politische Kontrolle bereits zuvor schwer gegängelten Justiz, droht durch die Auswirkungen der Corona-Krise der endgültige Todesstoß versetzt zu werden.
von Stefan Schubert
Über das gesamte Land hat sich eine Quarantäne gelegt. Doch der föderale Flickenteppich sorgt auch bei der Justiz für ein heilloses Durcheinander. Jedes Bundesland, um nicht zu sagen jedes Gericht geht anders mit dem Coronavirus um.
Ein Richter eines Landgerichts in NRW, der explizit anonym bleiben möchte, berichtet unterdessen von mangelnder Vorsorge in Gerichten. Im Hause würden sich alle Verfahrensbeteiligte ohne Schutzkleidung und Mundschutz begegnen, auch wirksame Desinfektionsmittel seien nicht vorhanden. Mittlerweile haben erste Bundesländer Regelungen getroffen, dass nur noch unaufschiebbare Verhandlungen angesetzt und der sonstige Dienstbetrieb auf ein Minimum zu reduzieren ist.
Im größten Strafgericht Europas, dem Kriminalgericht Berlin-Moabit, wird der Betrieb immer weiter heruntergefahren, nur noch »zwingende Termine sollen stattfinden«. Wie diese sowieso schon desaströsen Berliner Verhältnisse in naher Zukunft eskalieren werden, mag sich jeder mündige Bürger selber vorstellen.
Über Dresden berichten Rechtsanwälte hingegen auf juristischen Blogs von abgehaltenen Prozessen, wo sie in einem kleinen Gerichtssaal viereinhalb Stunden mit insgesamt zehn Personen verhandelt haben.
In Freiburg werden die Auswirkungen des Virus hingegen anders gehändelt.
»In anderen Fällen werden Prozesse ausgesetzt. Selbst wenn das massive Auswirkungen auf den Prozessablauf hat. Beispielsweise am Landgericht Freiburg läuft ein Prozess wegen einer Gruppenvergewaltigung mit elf Angeklagten. Ein Verteidiger musste in Quarantäne – und damit ist der Prozess geplatzt«, so Rechtsanwalt Thomas Kinschewski.
Bei der Gruppenvergewaltigung in Freiburg durch mehrheitlich syrische Flüchtlinge lautete der Tatvorwurf, dass eine 18-jährige Studentin erst mit KO-Tropfen betäubt und dann elf Männer über sie hergefallen seien. Weitere Angeklagte stammen aus dem Irak und Algerien, viele von ihnen sind vorbestraft und durch ihre islamische Sozialisation mit einem mittelalterlichen Frauenbild behaftet, wie selbst einige Verteidiger zugeben.
Der Mammutprozess hat bereits Ende März 33 Verhandlungstage angehäuft. Ob und wie der Prozess, mit so viel Angeklagten, Verteidigern, Sachverständigen und Dolmetschern im Angesicht von Corona überhaupt fortgeführt werden kann, ist mehr als unklar. Die Hauptprofiteure dieses Chaos stehen hingegen jetzt schon fest. Von einer vorzeitigen Entlassung aus der U-Haft, bis zu einem Abbruch des Prozesses und einer eventuellen Neuauflage ist hier alles möglich.
Auf jedenfall ist den Syrern, Irakern und Algeriern ein deutlicher Strafrabatt sicher, sollte es überhaupt zu einer Verurteilung kommen. »Strafbemessung wegen überlanger Verfahrensdauer«, nennt sich dies im empathielosen Juristendeutsch. Vergewaltiger, Totschläger, Messerstecher und Terroristen werden aufgrund des deutschen Justizsystems somit zu Profiteuren des Corona-Chaos in der Justiz.
Wenn Verhandlungen nicht abgesetzt oder verschoben werden, hat die Bevölkerung ein grundsätzliches Recht an einer öffentlichen Gerichtsverhandlung teilzunehmen. Bis heute existieren aber keine klaren Vorgaben zu dem praktischen Prozedere vor Ort. Auch die gesetzlichen Vorgaben, die einen kompletten Neustart der Beweisführung fordern, wenn ein Strafprozess länger als drei Wochen unterbrochen wird, konnten eine Vielzahl deutscher Gerichte schon vor der Corona-Krise nicht mehr gewährleisten.
Wenig hilfreich ist auch, dass bei mehr als zehn durchgeführten Verhandlungstagen die Frist auf vier Wochen verlängert wird, sonst droht auch hier ein kompletter Neubeginn. Eine Vielzahl von Prozessen läuft jedoch bereits seit Monaten oder Jahren, dass die kaputt gesparte Justiz nicht die Kapazitäten besitzt, diese ein weiteres Mal durchzuführen, dies dürfte selbst im Bundesjustizministerium niemand ernsthaft bestreiten. Außerdem ist zu befürchten, dass diese Krisensituation durch Rechtsanwälte gezielt ausgenutzt und Verfahrensverzögerung provoziert und mit der Coronavirus-Krise versucht zu begründen wird.
Jetzt, im Zuge der Krise wird sich der Zeitdruck auf die Gerichte rapide erhöhen. Im Bundesjustizministerium soll hektisch an einem Gesetzentwurf gebastelt werden, wonach in Krisenzeiten Strafprozesse mehr als drei Monate und zehn Tage unterbrochen werden dürfen. Ob diese Regelung überhaupt und wenn ja rechtzeitig kommt und danach einer sicherlich eingeklagten juristischen Überprüfung standhält, dies alles ist mehr als ungewiss.
Weitere Prozesse stehen vor dem endgültigen aus, da Mitangeklagte oder wichtige Zeugen im Ausland leben, deren Anwesenheit durch die Reisebeschränkungen nicht möglich ist.
Auch wie die Justiz mit hochbetagten Angeklagten, der höchst gefährdetsten Gruppe, in Zeiten des Coronavirus umzugehen gedenkt, stellt das gesamte Justizsystem vor zusätzlichen Problemen. Vor dem Oberlandesgericht wird einem 93-jährigen früheren SS-Wachmann weiterhin der Prozess gemacht, die Justiz unternimmt in diesem Fall alles um den Prozess fortzuführen.
Doch wie steht es bei über 80-Jährigen mit der Verhältnismäßigkeit aus? Diesen Personenkreis einer gefährlichen Anreise und dem Kontakt mit mindestens einem Dutzend Personen im Gericht auszusetzen? Wachleute der Sicherheitsschleuse, Justizbedienstete, Verteidiger, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Zeugen, Prozessbeobachter, Journalisten, etc. Über 80-jährige wissentlich einer mannigfachen tödlichen Ansteckungsgefahr auszusetzen kann kaum »Im Namen des Volkes« sein. Das Justizsystem scheint auch hier an seine Grenzen zu stoßen.
Am 25. März wurde der Erlass des NRW-Justizministers Peter Biesenbach (CDU) bekannt, in dem er 36 Justizvollzugsanstalten (JVA) anwies wegen der Corona-Krise Straftäter zu entlassen. Unter diese Regelungen fallen Kriminelle die zu Freiheitsstrafen von bis zu 18 Monaten verurteilt wurden. Durch den tausendfachen Freifahrtschein soll die Ansteckungsgefahr in den JVAs verringert werden, da selbst Monate nach dem Ausbruch in China den Vollzugsbeamten noch immer nicht die notwendige Schutzausrüstung zur Verfügung steht.
Darüber hinaus kommen 1000 der insgesamt 16.000 NRW-Inhaftierten in den Genuss einer Amnestie für Häftlinge, die eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen müssen. Gleichzeitig wurden die drei Generalstaatsanwälte angewiesen keine Verurteilten mehr zu inhaftieren, die zu Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr verurteilt wurden.
Wem die weichgespülten Urteile der deutschen Justiz bekannt sind, deren Hang zur sozial-naiven Rechtsprechung von der selbst Intensivtäter noch mit der dritten Bewährungsauflage belohnt werden, der vermag sich vorzustellen, welche Klientel von der Corona-Krise profitieren wird.
Es ist davon auszugehen, dass die restlichen 15 Bundesländer diese Regelungen in ähnlicher Form übernehmen und damit eine fünfstellige Anzahl von Straftätern aus den Gefängnissen frei kommt. Wäre der Justizapparat auf eine Krisensituation vorbereitet und hätte frühzeitig oder generell einen Plan ausgearbeitet, dann würde die Öffentlichkeit weiterhin vor Tausenden Kriminellen geschützt sein, die jetzt gleichzeitig durch die Gefängnistore spazieren.
Der bereits schwer angeschlagene Rechtsstaat droht im Angesicht der Auswirkungen der Corona-Krise vollends zu implodieren.