Autorius: RT deutsch Šaltinis: https://deutsch.rt.com/inland/... 2020-02-07 15:14:03, skaitė 807, komentavo 0
Die Tat ereignete sich im Februar 2019. Ein damals 18-jähriger Pflegehelfer soll im Rahmen seiner Tätigkeit eine 100-jährige Frau in ihrer Wohnung betreut haben. Als er der Seniorin nach einem Bad aus der Wanne helfen sollte, vergewaltigte er die Frau. Die Seniorin hat ihren Angehörigen von dem Vorfall erzählt, diese stellten Strafanzeige.
Der mittlerweile 19 Jahre alte Beschuldigte musste sich nun vor dem Amtsgericht Gera verantworten. Die Rentnerin trat vor Gericht nicht als Nebenklägerin auf. Der junge Mann gestand seine Tat und wurde nach deutschem Jugendstrafrecht wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses zu einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten verurteilt. Außerdem muss der nicht vorbestrafte Täter 101 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten – eine Stunde für jedes Lebensjahr seines mittlerweile 101 Jahre alten Opfers. Zudem muss der Täter einen Aufsatz zum Thema "Die sexuelle Selbstbestimmung der Frau" verfassen.
Da der Täter zum Zeitpunkt der Vergewaltigung 18 Jahre alt war, gilt er laut Jugendstrafrecht als Heranwachsender. Medienberichten zufolge soll der Täter zur Tatzeit vollständig bekleidet und nicht sexuell erregt gewesen sein.
Wie Focus Online berichtet, soll beim Amtsgericht Gera eine Todesdrohung gegen den Richter eingegangen sein.
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