Autorius: SputnikNews Šaltinis: https://de.sputniknews.com/rel... 2020-02-05 12:28:09, skaitė 678, komentavo 0
Das Gericht hatte am Dienstag entschieden, dass das Relief an der Kirche vorerst nicht entfernt werden muss. Es wies damit die Berufungsklage eines Mannes gegen die evangelische Stadtkirchengemeinde zurück. Die als „Judensau“ bezeichnete Sandsteinplastik, die im 13. Jahrhundert entstanden ist, sei isoliert betrachtet eine Beleidigung. Jedoch habe sie als Teil eines heutigen Mahnmals mit Erklärtafel an der Kirche keinen beleidigenden Charakter mehr, hieß es in der Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters des 9. Zivilsenats, Volker Buchloh. So hatte es auch die Vorinstanz, das Landgericht Dessau-Roßlau, gesehen.
msch/dpa