Autorius: SputnikNews Šaltinis: https://de.sputniknews.com/pol... 2020-01-15 19:41:49, skaitė 589, komentavo 0
Putin habe in seiner Ansprache nicht nur die Prioritäten für das neue Jahr festgelegt, sondern auch eine Reihe von grundlegenden Veränderungen in der russischen Verfassung angeregt.
„Diese Veränderungen, sobald sie angenommen werden (…), werden nicht nur eine ganze Reihe der Verfassungsartikel, sondern auch die Machtbalance als Ganzes erheblich betreffen“, so Medwedew.
„In diesem Zusammenhang ist es offensichtlich, dass wir als Russlands Regierung dem Präsidenten unseres Landes die Möglichkeit geben müssen, alle notwendigen Entscheidungen hierzu zu treffen. Unter diesen Umständen wäre es meiner Meinung nach richtig, dass die amtierende Regierung in der jetzigen Zusammensetzung gemäß Artikel 117 der russischen Verfassung ihren Rücktritt ankündigt“, fügte der Premierminister hinzu.
Putin dankte seinerseits der Regierung für ihre Arbeit. „Ich für meinen Teil möchte Ihnen auch für alles danken, was in dieser Phase unserer gemeinsamen Arbeit getan wurde, ich möchte meine Zufriedenheit mit den erzielten Ergebnissen zum Ausdruck bringen“, sagte der Präsident bei einem Treffen mit dem Ministerkabinett. „Es wurde nicht alles getan, aber es klappt nie alles vollständig“, betonte Putin weiter.
Zuvor hatte Putin in seiner Ansprache an die Föderale Versammlung angekündigt, dem Parlament mit einer Verfassungsreform mehr Macht einräumen zu wollen. So sollen die Abgeordneten unter anderem künftig den Premierminister bestimmen.
Das Staatsoberhaupt solle aber weiter das Recht haben, den Regierungschef und einzelne Minister zu entlassen und die wichtigsten Posten für Außen- und Verteidigungspolitik zu vergeben.
Zudem sollten die Kriterien für Präsidentschaftskandidaten verschärft werden. Um sich für das höchste Amt des Landes zu bewerben, muss ein Kandidat mindestens 25 Jahre in Russland gelebt haben. Bislang waren es zehn Jahre. Ein russischer Präsidentschaftskandidat darf außerdem eine Staatsbürgerschaft bzw. Aufenthaltsgenehmigung eines anderen Landes weder besitzen noch jemals besessen haben.
ta/gs