Autorius: Manfred Ulex Šaltinis: https://www.anonymousnews.org/... 2024-08-08 20:55:00, skaitė 175, komentavo 0
RKI-Chef Lothar Wieler vor dem Robert Koch-Institut.
von Manfred Ulex
Die geleakten RKI-Protokolle geben reichlich Aufschluss darüber, welch wichtige Rolle das Robert-Koch-Institut für die Bundesregierung spielte. Von entscheidender Bedeutung war dabei oftmals weniger die tatsächliche fachliche Beratung, sondern die (nachträgliche) wissenschaftliche Legitimierung des staatlichen Handelns. Geleakt wurden jedoch nicht nur die amtlichen Protokolle, sondern auch die entsprechenden Entwürfe hierfür. Hieraus geht hervor, wie auch intern Kritiker kaltgestellt wurden.
Aufschluss hierüber gibt etwa der Vergleich zwischen dem amtlichen Protokoll sowie dem entsprechenden Entwurf vom 25. März 2020. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Bundesregierung gerade drastische Maßnahmen zur Bekämpfung von Corona eingeleitet. Am 16. März 2020 wurden etwa die Schulen geschlossen.
Das RKI wusste, dass in dieser kurzen Frist noch keine Daten darüber vorlagen, inwiefern sich die von der Regierung getroffenen Maßnahmen auf das Infektionsgeschehen auswirkten. So heißt es sowohl in dem Entwurf als auch in den amtlichen Protokollen, dass man bei „Covid-Daten“ keinen Rückgang der Zahlen feststellen kann. Insgesamt gebe es jedoch „Hinweise“ darauf, dass „die Strategien in die richtige Richtung“ gehen würden.
Die RKI-Mitarbeiterin Ute Rexroth, zeigte sich angesichts dieser Aussage aber skeptisch. Sie erklärte intern, dass es äußerst „gewagt“ sei, zwischen den Maßnahmen und dem Infektionsverlauf der Pandemie eine „Causalität herzustellen“. Schließlich seien saisonale Effekte auch beim Corona-Virus zu vermuten und man stehe ja ohnehin „am Ende der Grippesaison“.
In der Endfassung findet sich diese kritische Bemerkung dann aber plötzlich nicht mehr. Dort heißt es nur noch, dass man den Zusammenhang zwischen Maßnahmen der Regierung und Entwicklung der pandemischen Lage gegenüber der Öffentlichkeit „vorsichtig formulieren“ müsse. Rexroth ist bei der Abteilung für Infektionsepidemiologie angegliedert und nach Angabe des RKI für die „Erfassung und Auswertung der nach dem Infektionsschutzgesetz an das RKI zu übermittelnden Daten sowie für deren infektionsepidemiologische Bewertung zuständig.“