Autorius: Sven Versteegen Šaltinis: https://www.anonymousnews.org/... 2024-07-01 20:36:00, skaitė 427, komentavo 0
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: Neue Pläne zur Rettung der „Demokratie“ vorgestellt
von Sven Versteegen
Die Demokratie ist in Gefahr. Aber die Rettung ist nahe. Denn die Bundesregierung hat ihre „Strategie für eine starke, wehrhafte Demokratie und eine offene und vielfältige Gesellschaft“ veröffentlicht. Entscheidend ist dabei der Zusatz „offene und vielfältige Gesellschaft“. Die Ablehnung einzelner Minderheiten wird darin mit Demokratiefeindlichkeit vermengt. „Rassismus, LSBTIQ*-Feindlichkeit sowie andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung betreffen nicht nur einzelne Bevölkerungsgruppen, sie wirken auf die Gesamtgesellschaft“, heißt es in dem 58seitigen Dokument aus dem Bundesinnenministerium. Und weiter: „Sie sind damit essentielle Bedrohungen für unsere Demokratie.“
Was bedeutet das? LSBTIQ*-Feindlichkeit „beginnt mit Beleidigungen, Anfeindungen und Bedrohungen im realen oder digitalen Raum; diese schlagen häufig in physische Gewalt um“, definierte einst der Arbeitskreis „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ der Bundesregierung. Demnach sind transphobe Äußerungen – etwa das Beharren darauf, daß die Bundestagsabgeordnete Tessa Ganserer keine Frau ist – eine Gefahr für „unsere Demokratie“.
In diese Gemengelage der demokratiebedrohenden Äußerungen bringt die Bundesregierung auch die zunehmende Zahl der „Anfeindungen, aber auch Angriffe auf kommunale Entscheidungsträger, Mitarbeiter der Kommunalverwaltung wie auch ehrenamtlich Engagierte“ ein. „Sie treffen vor allem diejenigen, die sich für demokratisches Engagement, Vielfalt und Weltoffenheit einsetzen.“ Ziel von Gewalt gegen Politiker – also körperliche Angriffe, keine bloßen bösen Kommentare über das Körpergewicht – werden nach wie vor am häufigsten Repräsentanten der AfD. Besagen zumindest die Zahlen aus dem Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser (SPD).
Engagierte für „unsere Demokratie“ sollen gegen transphobe Aussagen und rassistische Witze geschützt werden. Dafür plant die Bundesregierung den Ausbau ihrer Kompetenzen und dementsprechend weitere Eingriffe in das Leben der Bürger.
Durch ein „Gesetz gegen digitale Gewalt“ soll die Anonymität im Internet aufgeweicht werden. Konkret sollen Verfahren geschaffen werden, mit denen „die Identität des Verfassers rechtswidriger Inhalte einfacher geklärt und damit eine praktikable zivilrechtliche Verfolgung rechtswidriger Inhalte ermöglicht wird“. Brisant: Dabei sollen auch „Nutzungsdaten“ erfaßt werden. „Damit die Daten beim Diensteanbieter nicht vor einer gerichtlichen Entscheidung über eine Auskunftserteilung gelöscht werden, soll ein Gericht auch eine vorübergehende Datenspeicherung anordnen können.“
Derzeit befindet sich das „Gesetz gegen digitale Gewalt“ noch immer in den Kinderschuhen. Ein erster Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium steht seit der Veröffentlichung eines Eckpunktepapiers im vergangenen Jahr noch aus. Dennoch gibt es bereits scharfe Kritik an dem Vorhaben. Das „Zentrum für Digitalen Fortschritt D 64“ warnt vor dem Mißbrauch der Auskunftsrechte. „Durch das vereinfachte private Auskunftsverfahren können private Daten anonymer Nutzer schnell in die Hände von Konfliktparteien geraten. Das kann im schlimmsten Fall zu massenhaftem Doxing durch Rechtsextreme führen“, kritisiert „D 64“-Co-Vorsitzender Erik Tuchtfeld. Auch die Hackervereinigung „Chaos Computer Club“ äußerte Bedenken. Es bestünden „erhebliche Gefahren für die Bürgerrechte und die informationelle Selbstbestimmung“ durch die angestrebten Speicherpflichten der Online-Dienste. Dies käme einer Vorratsdatenspeicherung „durch die Hintertür“ gleich.
Ermöglicht werden soll das durch eine neue „starke deutsche Aufsicht“ unter Führung der Bundesnetzagentur – die dem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) unterstellt ist. Zudem sollen zahlreiche weitere Stellen in Bundes- und Landesämtern geschaffen werden. Jedoch versichert die Bundesregierung, „die Unabhängigkeit der zuständigen Behörden zu garantieren“. Ebenso soll „die grundsätzliche Freiheit zur anonymen Meinungsäußerung“ gewährt werden, und „was heute geäußert werden darf, darf auch künftig geäußert werden.“
Doch auch bereits existierende Ämter sollen in Stellung gebracht werden. „Wir wollen gemeinsam mit den Ländern die Voraussetzungen für eine Öffnung und Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden mit anderen staatlichen Institutionen wie beispielsweise dem Ordnungsamt, Gewerbeamt, Denkmalschutzamt, Bauamt, Finanzamt, Waffenbehörden und Jugendmedienanstalten verbessern.“ Ziel der Zusammenarbeit: die „Bekämpfung von Extremismus“ – ob rechts, links, ausländisch oder islamistisch –, um „unsere Demokratie“ zu schützen. Zunächst werde sich die Bundesregierung jedoch der etablierten Instrumente bedienen. Dazu zählt neben Partei- und Vereinsverboten auch „der Ausschluß verfassungsfeindlicher Parteien von staatlicher Finanzierung“.
Daneben plant die Bundesregierung mittels eines „Bundespartizipationsgesetzes“ den öffentlichen Dienst ideologisch zu schulen und den Anteil der Personen mit Migrationshintergrund dort zu erhöhen. „Mit einer maßgeschneiderten Ausbildung, die Themenfelder wie Diversitätskompetenz, Demokratieresilienz und phänomenologische Extremismusprävention noch stärker in den Fokus rückt, sowie durch regelmäßige Fortbildungen halten wir die Beschäftigten in unseren Sicherheitsbehörden fit.“ Ziel der Übung sei es, die Beamten für den Umgang mit einer „zunehmend heterogenen Gesellschaft“ vorzubereiten.
Wer hingegen mit „extremistischen“ Bemerkungen auffällig wird, muß mit einer Entfernung aus dem Dienst rechnen. „Wir werden mit aller Entschlossenheit gegen etwaige extremistische Netzwerke und Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst vorgehen und diese zügig aus dem öffentlichen Dienst entfernen.“ Das dafür notwendige Bundesdisziplinargesetz ist zum 1. April bereits in Kraft getreten. Seitdem können Bundesbeamte bei „schweren Dienstvergehen“ ohne eine vorherige Disziplinarklage entlassen werden. Die Beweislast wurde umgekehrt.
Es liegt dann also beim betroffenen Beamten, gegen die Entlassung gerichtlich vorzugehen. Wohlgemerkt ohne die monatliche Besoldung, die der Staatsdiener – im Gegensatz zur vorherigen Regelung – sofort verliert. Das Disziplinargesetz wird nun auf den gesamten öffentlichen Dienst ausgebreitet werden, nachdem zunächst die Sicherheitsbehörden im Fokus standen. Dort hatte ein erstes Lagebild des Verfassungsschutzes bei 327 Mitarbeitern „tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung festgestellt“; bei einem bundesweiten „Personalkörper“ von etwa 642.900 Angehörigen – einschließlich der Bundeswehr.
„In diesem Sinne werden wir eine Politik des Fortschritts zur gesellschaftlichen Demokratieentwicklung intensiv verfolgen und lagebedingt fortschreiben“, kündigt die Bundesregierung in ihrem Strategiepapier an, das 36mal das Wort „Haß“ und 22mal den linken Reizbegriff „Menschenfeindlichkeit“ enthält.