Autorius: Maurice Forgeng Šaltinis: https://www.anonymousnews.org/... 2024-01-19 00:31:00, skaitė 1263, komentavo 0
Die Europäische Union will vorschreiben, wann ein Auto verschrottet werden soll.
von Maurice Forgeng
Im Februar dieses Jahres beschloss das Europäische Parlament das Aus für Verbrennermotoren in Neuwagen zum Jahr 2035. Ein halbes Jahr später veröffentlichte die Europäische Kommission Vorschläge, das Recycling von Altfahrzeugen in der EU zu erleichtern.
Die am 13. Juli veröffentlichte Verordnung behandelt „Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen“. Mit der Initiative plant die Kommission, zwei bestehende Verordnungen abzulösen.
In dem Vorschlag betont die Kommission, dass die Reform die Ziele des europäischen Grünen Deals unterstützen und Umwelt und Klima entlasten soll. Ein weiteres für die EU-Kommission wichtiges Kriterium ist die Gewinnung von Rohstoffen, speziell auch kritischen Rohstoffen, die unter anderem für die Mobilitätswende benötigt werden. Die Verordnung benötigt noch die Zustimmung der Mitgliedsländer und des Europäischen Parlaments.
Der Vorschlag enthält eine Reihe von Vorschriften und Ermahnungen. Diese sind sowohl an die Fahrzeughersteller als auch die anderen Akteure in der Wertschöpfungskette gerichtet. Gleichzeitig stellt die EU außerdem an die Fahrzeughalter neue Anforderungen.
Die führende schwedische Automobilzeitschrift „Teknikens Värld“ berichtet, wie sich der Vorschlag auf die Fahrzeughalter auswirken könnte – insbesondere im Hinblick auf die Entsorgung älterer Fahrzeuge.
Die EU schlägt Kriterien vor, wann ein Auto als Altfahrzeug gilt. Laut der schwedischen Publikation müsse der Halter das Auto etwa unverzüglich und unter strafrechtlicher Verantwortung verschrotten, wenn es den Kriterien zufolge als „Abfall“ einzustufen ist.
Laut „Teknikens Värld“ würde somit eine Liste von Kriterien bestimmen, wann ein Auto ausgemustert werden muss. Dies gleiche somit dem Verfall des Eigentumsrechts des Besitzers.
Das könne von „außerordentlich abgenutzten“ Bremsen und Lenkungsbauteile bis zu mehr als zwei verstrichene Jahre nach der letzten vorgeschriebenen technischen Überwachung reichen. Wenn ein Auto also zu lange nicht bei der Inspektion war, wäre es nach der vorgeschlagenen Neudefinition als Abfall zu betrachten – selbst wenn es noch einwandfrei funktioniert.