Gewalt? X zensiert Impf-Empfehlung an Lauterbach

Autorius: Karel Meissner Šaltinis: https://www.compact-online.de/... 2023-09-05 21:01:00, skaitė 481, komentavo 0

Gewalt? X zensiert Impf-Empfehlung an Lauterbach

Ein Impf-Opfer schrieb auf X (ehemals Twitter): Lauterbach solle sich seine Plörre doch selber reinspritzen. Das führte zu Löschung und Sperrung. Begründung: Das sei ein Aufruf zur Gewalt… Unser Paket „Impf-Tribunal – Die Anklageschrift“ enthält alle Fakten, mit denen man den Corona-Verbrechern den Prozess machen kann. Nur 9,99 Euro statt 31,70 Euro! Hier mehr erfahren.

Es geschah vor wenigen Tagen. Tatort war wieder die Nachrichten-Plattform X (ehemals Twitter): Unser hochgeschätzter Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) tat, was er immer tut: Er empfahl die mRNA-Spritze. Schließlich stehe eine neue Corona-Variante vor der Tür.

Diesen Aufruf zur medizinischen Selbstverstümmlung fand nicht jeder User hilfreich. Vor allem einer nicht, der dieser Aufforderung in der Vergangenheit gefolgt war und jetzt unter Impfschäden leidet. Der kommentierte Lauterbachs neuen Appell so:

„Hauen Sie sich die Plörre selber rein. Am besten soviel, damit Sie wissen, was ein Impfschaden ist. Und Sie merken, was Sie den Menschen mit einem Impfschaden angetan haben. Schämen Sie sich!”

Dieses Statement wurde vom X-Zensoren-Team gelöscht. Begründung: Man dürfe niemandem Schaden oder Gewalt androhen, dazu aufhetzen oder entsprechende Wünsche äußern…

Damit haben die X-Zensoren freilich eingeräumt, dass die Corona-Spritzung Schaden anrichtet oder gar als Gewaltakt zu klassifizieren sei. Auf besagten Tweet angewendet, müsste die Schlussfolgerung lauten: Der User hat den Bundesgesundheitsminister zur Selbstzerstörung animiert.

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Problematisch ist dabei nur: Wie oft hat der Bundesgesundheitsminister seinerseits die Bürger die Autodestruktion empfohlen? Was hat er nicht alles angedroht, falls der goldene Gen-Schuss verweigert werde? Muss Lauterbach deshalb Löschung oder Sperre erdulden? Natürlich nicht.

Der Anwalt des Gesperrten, Tobias Ulbrich, erörterte laut Report24 den Fall so:

„Unsere Mandantschaft bat mich alle darüber im Netz in Kenntnis zu setzen, dass er heute durch die #Zensur von Twitter gesperrt wurde. Anlässlich meiner heutigen Berichterstattung über #dermatologische #Schäden infolge der sog. #Impfung, an denen unsere Mandantschaft ebenfalls erheblich ärztlich attestiert leidet, wie unschwer auch seine Fotos, die ich in seinem Namen einstellen sollte, belegen, riss unserer Mandantschaft heute die Hutschnur, dass Tausende andere sein Schicksal teilen und er wie gegen Windmühlen scheinbar allein kämpfen muss.

Er schrieb deshalb als Geschädigter völlig zu Recht aus seiner Perspektive. Den Grund der Sperrung erfahren Sie unten links im Bild neben den Fotos. Da Herr @Karl_Lauterbach schrieb, dass die Impfung ,nebenwirkungsfrei‘ sei und dies bei Anne Will wiederholte, ist es mit allgemeinen Denkgesetzen ausgeschlossen, dass die im Post unserer Mandantschaft enthaltene Bitte einer Mehrfachimpfung , die Herr Lauterbach an sich vornehmen möge, gegen die Richtlinien von Twitter/X verstoßen kann.

Wenn doch gerade bis heute noch die Empfehlung greift und der Mandant nichts anderes macht, als @Karl_Lauterbach mehrfach die Impfung anzuempfehlen, auf das er sehe, wie nebenwirkungsfrei sie tatsächlich ist. Er beginnt ja gerade schon wieder seine Herbstimpfkampagne.

Der Wunsch, dass sich Lauterbach mehrfach mit den tatsächlichen Impfstoffen impfen möge, sei ein Anstacheln zur Gewaltverherrlichung. Damit erklärt Twitter, dass die Verabreichung von Impfungen ,Gewalt‘ sei. Ist es das, was die Zensoren ernsthaft vertreten wollen.

Die Tatsache, dass unsere Mandantschaft statt Impfung das bei Geschädigten gern genutzte abfällige Synonym “Plörre” nutzte macht doch aus der Wiederholung der Empfehlung des Ministeriums, sich mehrfach doch bitte selbst zu impfen keine Gewaltverherrlichung. Ansonsten müsste doch dem Bundesministerium der Gesundheit durch Twitter denklogisch Gewaltverherrlichung durch die Empfehlung der Impfung selbst unterstellt werden.“

Inzwischen wurde die Sperrung wieder aufgehoben. Sucht man bei dem Zensurakt trotzdem nach einem rationalen Kern, dann muss der so lauten: Es ist eben nicht egal, wer Gewalt androht… Was der Bundesgesundheitsminister gleich millionenfach darf, ist einem geschädigten Bürger noch lange nicht erlaubt.

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