Autorius: Sven Eggers Šaltinis: https://www.compact-online.de/... 2023-08-25 07:25:00, skaitė 1128, komentavo 0
„Rechtsbeugung“: Der Weimarer Richter Christian Dettmar ist tatsächlich zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Es wird höchste Zeit, die wirklichen Masken-Verbrecher zu bestrafen. Wir legen die Beweise auf den Tisch. Bestellen Sie unser Paket „Impf-Tribunal. Die Anklageschrift“ (9,99 Euro statt 31,70 Euro). Hier mehr erfahren.
Zwei Jahre auf Bewährung? Geht’s noch!? Kindeswohlgefährdung hatte Familienrichter Christian Dettmar abwenden wollen mit seinem berühmten Maskenurteil aus dem April 2021. Der damals am Amtsgericht Weimar tätige Jurist hatte Minderjährige an zwei Weimarer Schulen von der Masken-, Abstands- und Testpflicht befreit. Geklagt hatte eine verzweifelte Mutter aus Weimar, deren Kinder nach Einführung der Maskenpflicht dauerhaft unter Kopfschmerzen litten.
Zwei Wochen nach dem Urteil war es zu Hausdurchsuchungen bei Richter Dettmar und weiteren Beteiligten gekommen, darunter auch Gutachter, die das damalige Urteil mit Expertisen gestützt hatten. Es wurde ein Verfahren wegen Rechtsbeugung angestrengt und das Urteil durch das Thüringer Oberlandesgericht aufgehoben.
Furchtbar: Selbst den Kleinsten wurde die Maske aufgezwungen. Foto: maxbelchenko | Shutterstock.com
Zwei Jahre für ein Urteil, das Kinder schützen sollte! Hatte nicht das Regensburger Amtsgericht eben noch einen Afghanen freigesprochen, der mehrere Frauen sexuell bedrängt und eine 16-Jährige vergewaltigt hatte?
Letztlich forderte die Staatsanwaltschaft im Fall des Weimarer Richters sogar drei Jahre Knast ohne Bewährung. Mit dem Skandal-Urteil des Erfurter Landgerichtes stehen Dettmars Beamtenpension und seine weitere Tätigkeit als Richter auf dem Spiel. Suspendiert ist er bereits seit Januar. Jetzt droht die Entlassung.
Dettmar habe sich mit seinem Urteil „in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt“, so heißt es in der Urteilsbegründung. Ihm sei es nur darum gegangen, die Sinnlosigkeit von Corona-Maßnahmen der Bundesregierung darzustellen. Sein Urteil habe er „von vornherein so beabsichtigt“.
In Wahrheit hatte sich Dettmar auf den § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches berufen, der es dem Familiengericht ermöglicht, Anordnungen gegen Dritte zum Wohle des Kindes zu treffen, wenn das Gericht das Wohl des Kindes durch jene Dritte gefährdet sieht und die Eltern nicht dazu in der Lage erscheinen, der Not Abhilfe zu leisten. Diese Argumentationskette soll Rechtsbeugung sein?
Die Waage der Justitia gerät immer mehr aus dem Gleichgewicht. Foto: Pixabay
Das Vorgehen gegen Richter Dettmar verdeutlicht, wie weit sich die Bundesrepublik bereits von einem Rechtsstaat entfernt hat. Dr. Alexander Christ, Sprecher der Vereinigung Anwälte für Aufklärung, geht noch weiter:
„Wir stehen vor einem Scherbenhaufen dessen, was einst eine unabhängige Justiz war.“
Der Journalist Boris Reitschuster glaubt, dass ein Zeichen gesetzt werden sollte: „Dies könnte auch das Ziel des ganzen Verfahrens gewesen sein – ein klares Zeichen zu setzen dafür, dass Widerstand gegen absurde staatliche Zwangsmaßnahmen existenzvernichtend sein kann.“
Dettmar selbst wies die Vorwürfe auch jetzt wieder zurück. In einer Stellungnahme vor der Verhandlung sagte er:
„Ich weiß bis heute nicht, warum ich hier sitze. Ich habe selbst drei erwachsene Kinder. Der Alltag der Schulkinder hat mich damals umgetrieben. Ich sah Gefahr in Verzug. Die von mir herangezogenen Gutachten stammen von erfahrenen Universitäts-Professoren.“
In der Tat hatte Richter Dettmar sein Urteil damals mit mehreren Gutachten unterfüttert und auch darüber hinaus auf 178 Seiten akribisch begründet. Gegenüber der Bild äußerte er sich seinerzeit wie folgt: „Ich habe erhebliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit von Masken. Wer sie freiwillig in der Schule tragen möchte, kann das tun, aber wir müssen Eltern nicht bevormunden.“
Beide Seiten kündigten übrigens an, die Revisionsmöglichkeiten von dem Bundesgerichtshof auszuloten.
Was in der Bundesrepublik los ist, verdeutlicht der Vergleich zum erwähnten Urteil des Regensburger Amtsgerichts, das einen Afghanen trotz einer Vergewaltigung und weiteren sexuellen Übergriffen lediglich zu einem Anti-Aggressionstraining verpflichtet hatte und ihn ansonsten auf freien Fuß setzte.
Die multikulturelle Gesellschaft: Alles andere als konfliktfrei. Doch hier herrscht in der Regel richterliche Milde. Foto: yonikamoto | Shutterstock.com
Der Fall: Mohammad M., seit 2015 in Deutschland, hatte seine Opfer zu sexuellen Handlungen genötigt. Eine Frau zwang er mit Gewalt dazu, ihn oral zu befriedigen, ein junges Mädchen vergewaltigte er brutal, sie wird bis heute psychologisch betreut. Die Taten erfolgten zwischen 2019 und 2022. Angeblich war er zum Zeitpunkt seiner Verbrechen jünger als 21 Jahre und jeweils betrunken. Das Gericht verabschiedete ihn mit guten Wünschen in die Freiheit. Er möge darauf achten, künftig weniger Alkohol zu trinken…
Deutschland steht Kopf! Das Urteil gegen Richter Dettmar ist ein Skandal. Wann kommen die wahren Täter auf die Anklagebank? Wir legen vor: „Impf-Tribunal – Die Anklageschrift“. Für 9,99 Euro statt für 31,70 Euro liefern wir die Beweissammlung für eine Anklage gegen Lauterbach, Spahn, Drosten, Wiehler, Gates und die ganze Bande: Vier COMPACT-Ausgaben, rund 300 Seiten! Hier bestellen.