Autorius: Beate Steinmetz Šaltinis: https://www.anonymousnews.org/... 2022-08-30 17:46:00, skaitė 544, komentavo 0
Die Bürger werden von dieser Bundesregierung regelrecht verhöhnt und drangsaliert.
von Beate Steinmetz
Ein perfides Merkmal unseres ach so demokratischen Staatsapparates ist die Unterjochung und Diffamierung Andersdenkender, das heißt all jener, die nicht die „Mehrheitsmeinung“ vertreten. Wer die Ankunft von Scharen von Migranten nicht mit tosendem Applaus bedenkt; wer der Meinung ist, dass es nur zwei Geschlechter gibt, zu denen auch keine menstruierenden oder schwangeren Männer gehören und wer Corona nicht für ein Killervirus hält, dem mit einer sogenannten Impfung Einhalt geboten werden muss, wird schnell in die rechte Ecke gestellt und zur persona non grata degradiert. Damit nicht genug – nicht wenige Regimekritiker bekommen es auch noch, völlig zu Unrecht, mit dem langen Arm des Gesetzes zu tun. Gleich doppelt tragisch ist dies, wenn es den kleinen Mann trifft, dem es an den finanziellen Mitteln mangelt, um sich einen Anwalt leisten zu können.
Ein solch „kleiner“ Mann ist der eigentlich alles andere als kleine Manfred Bartl, der in seiner Heimatstadt Mainz schon lange als Anti-Hartz IV-Aktivist und seit Beginn der Massenimpfungen auch als kritischer Aufklärer mit einem Grundgesetz in der Hand unterwegs ist. So war er, wann immer es ihm möglich war, bei Mainzer Impfaktionen zugegen, um die Menschen vor der – wie er sagt – „gefährlichen Spritze“ zu warnen, die nicht nur in seinen Augen auch gar keine Impfung, sondern eine Gentherapie-Injektion ist. So betont Bartl immer wieder mögliche „Impf-”Schäden wie Herzmuskelentzündungen, Herzinfarkte, Schlaganfälle oder auch Gesichtslähmungen (was den Ansage!-Lesern aus etlichen Veröffentlichungen alles bestens bekannt sein dürfte), und er weist auch auf die Wirkungs- und damit Nutzlosigkeit der Spritze hin. Mutig ging er dabei auf die potenziellen Impflinge zu und versuchte, sie von ihren Vorhaben abzubringen – was, der medialen Hirnwäsche sei Dank, leider nur von mäßigem Erfolg gekrönt war.
Obwohl er nicht nur aus der Sicht der meisten Impfwilligen, sondern natürlich auch der Impfärzte und Standortbetreiber (die sich mit dem schäbigen Zinnober der Impfkampagne eine goldene Nase verdienten) ein durchweg ungebetener Gast war, ließ man Bartl zunächst widerwillig gewähren. Nicht so aber dann im September letzten Jahres, als er am Impfbus auf dem Gelände eines Mainzer Berufsbildungszentrums der Handwerkskammer Rheinhessen (BBZ I) vor Ort war: Hier störte man sich an der Aufklärungsarbeit des studierten Molekulargenetikers derart, dass ihn ein Mitarbeiter des BBZ ultimativ zum Verlassen des Geländes aufforderte. Weil Bartl dieser Aufforderung nicht nachkommen wollte, rief der Mitarbeiter die Polizei – die ihn mit einem Platzverweis belegte und vom Gelände führte; angeblich wegen „Hausfriedensbruch“ – bei einer wohlgemerkt öffentlichen Einrichtung, und ohne dass er irgendjemanden belästigt hatte.
Diese unwirsche Behandlung möchte der 52-jährige Aktivist nicht auf sich sitzen lassen. „Mein Vorgehen war nicht nur legitim, sondern auch legal. Das Personal vom BBZ beruft sich auf sein Hausrecht, doch das ist in mehreren Stufen nachrangig, da der Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz zum einen vom Deutschen Roten Kreuz und nicht dem BBZ betrieben wurde und zum anderen handelte es sich um eine öffentliche Impfaktion, die vom Land Rheinland-Pfalz auch entsprechend als solche angepriesen wurde” Bartl. In seinen Augen handelte es sich ohnehin um keinen Impfbus, sondern einen „Vergiftungs-Express“, durch den „das Gelände dem öffentlichen Raum gleichgestellt wurde. Damit dieser Eindruck nicht haltlos im Raum steht, verweise ich auf das vor Ort stehende Gefährt selbst, auf dem der wichtigste Punkt hochkonzentriert festgehalten ist: ‚Für alle. Ohne Anmeldung.‘ Insofern greift das Hausrecht gar nicht.” Das Amtsgericht Mainz sah dies anders – und brummte Bartl einen Strafbefehl in Höhe von 600 Euro auf, entsprechend 40 Tagessätzen à 15 Euro. Diese weigerte sich Bartl zu bezahlen.
Weil Gericht und Staatsanwalt den Fall nicht auf sich beruhen lassen wollten und Bartls Einspruch gegen den Strafbefehl natürlich nicht abhelfen wollten, kam es im April dieses Jahres im Mainzer Amtsgericht zur Verhandlung. Vorgeworfen wurde ihm dort Hausfriedensbruch nach § 123 StGB. Weil sich Manfred Bartl, der auf Hartz IV angewiesen ist, einen Anwalt seines Vertrauens nicht leisten konnte und sich von dem ihm durch Prozesskostenhilfe erschwinglichen Anwalt nicht gut vertreten fand, war er gezwungen, vor Gericht allein zu erscheinen. Lediglich ein den Corona-Maßnahmen sowie Impfungen ebenfalls sehr kritisch eingestellter Freund leistete ihm Beistand. Da mittellose Regimekritiker für die Justiz ein gefundenes Fressen sind, kam es wie es kommen musste: Der Richter bestätigte seine ursprünglich verhängte Strafe.
Abgesehen davon, dass der Impfkritiker nicht bereit ist, diese ungerechtfertigte Summe zu bezahlen, ist ihm dies als Hartz IV-Empfänger auch nur schwer möglich. Alternativ könnte er die Geldstrafe nun umgehen, wenn er für 40 Tage in Ersatzhaft geht – doch das ist für ihn freilich auch keine Option, denn: „Das käme einem Schuldeingeständnis gleich, ich bin aber unschuldig!“ Bartl ist sich sicher, dass er als unbotmäßiger Bürger von vornherein keine Chance auf einen Freispruch hatte – nicht mit dem Kainsmal „Impfgegner” jedenfalls. Nun hat er Berufung eingelegt und wartet darauf, dass das Verfahren in die nächste Instanz geht. Wenn er hierfür einen verständnisvollen und idealerweise ähnlich denkenden Anwalt fände, der sich bereit erklären würde, seinen Fall auf pro-bono-Basis zu übernehmen, wäre er überaus dankbar — zumal die Staatsanwaltschaft ihrerseits in Berufung gegangen ist und in der Berufungsverhandlung mit der obskuren Begründung, dass Bartl schon mehrfach vorbestraft sei, eine höhere Geldstrafe beantragen wird.
Die Strafe in Höhe von 600 Euro begründet das Gericht auch damit, dass Bartl bereits „strafrechtlich in Erscheinung” getreten ist. Was suspekt und gefährlich klingt, hat einen trivialen Hintergrund: Der Richter bezog sich hierbei auf Barts langjährige Tätigkeit als „Schwarzfahrer für Gerechtigkeit”. Über 10 Jahre fuhr der Aktivist stets ohne gültigen Fahrschein mit Bussen und Bahnen – um auf soziale Missstände aufmerksam zu machen: Wurde er erwischt, verwies er stets auf seinen selbst angefertigten „Schwarzfahrerausweis”, auf dem er handschriftlich vermerkt hatte, dass die Konditionen, zu denen Leistungsbezieher mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren müssen, unzureichend sind. Aus Protest verweigerte er den Kauf eines Tickets. „Und mit dieser Offenlegung des Fahrens ohne Fahrschein”, stellt Bartl klar, „erfülle ich nicht den Tatbestand der Leistungserschleichung nach § 265a„.
Mittlerweile hat er sein „Schwarzfahren für Gerechtigkeit„-Projekt erst einmal auf Eis gelegt – zum einen, weil es seit Anfang 2021 ein günstigeres Sozialticket gibt, welches selbst für Hartz IV-Bezieher erschwinglich ist. Zum anderen, weil die Impfung als brisantes Thema weitaus wichtiger ist. Außerdem muss Bartl sich für die nächste Runde seines Prozesses wappnen.