Autorius: RT deutsch Šaltinis: https://deutsch.rt.com/inland/... 2016-11-02 17:10:55, skaitė 802, komentavo 0
Nach Ansicht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sind die Staaten Algerien, Tunesien und Marokko nicht so sicher wie von Innenminister de Maizière behauptet. In Marokko demonstrieren derweil Tausende nach dem tragischen Tod eines Fischhändlers.
Durch die Einordnung als so genannte "sichere Herkunftsländer" sollen in Deutschland stattfindende Asylverfahren von Menschen aus Tunesien, Marokko und Algerien verkürzt werden.
Innenminister de Maizière hatte den Gesetzesentwurf, der dies ermöglichen soll, vorgelegt, nachdem bekannt wurde, dass vor allem junge Männer aus Nordafrika während der Vorfälle auf der Kölner Domplatte zum Ausklang des Jahres 2015 ihr Unwesen getrieben hatten. Bereits im Mai wurde das entsprechende Gesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet, in dem die Koalitionsparteien über eine deutliche Mehrheit verfügen. Die Liste der als sicher geltenden Herkunftsländer sollte in weiterer Folge um die drei nordafrikanischen Staaten erweitert werden.
Mittlerweile bläst de Maizière jedoch aus der eigenen Behörde der Wind zunehmend frisch ins Gesicht. Interne Dokumenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die zunächst ZEIT ONLINE vorlagen, erhärten den Verdacht, dass es sich bei de Maizières Einschätzung womöglich um einen innenpolitisch motivierten Schnellschuss gehandelt haben könnte.
Die Herkunftsländerleitlinien (HKL) des BAMF, die der Regierung als Kompass bei der Einschätzung der politischen und humanitären Lage in den Herkunftsländern von Flüchtlingen dienen, fördern eine erheblich differenziertere Sicht der Behörde auf die Situation in den betreffenden Staaten zutage.
Zwar heißt es etwa im Gesetzentwurf:
Staatliche Repressionen, die allein wegen Rasse, Religion, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe erfolgen, sind in Algerien nicht feststellbar.
Daraus könne folglich wiederum geschlossen werden, dass einer "Einstufung Algeriens als sicherer Herkunftsstaat nichts entgegen" stehe. De Maizières Behörde stellt jedoch fest, dass "in Algerien […] die Verfolgung vonseiten des Staates […] sowie anderer Akteure nicht auszuschließen" sei.
Über Marokko heißt es in de Maizières Gesetzentwurf wiederum: "Politische Verfolgung findet nicht statt." Laut BAMF könne jedoch weder in Algerien noch in Marokko politische Verfolgung gänzlich ausgeschlossen werden.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge definiert den Begriff der "sicheren Herkunftsländer" wie folgt:
Dies sind Staaten, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse die gesetzliche Vermutung besteht, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet (§ 29a AsylVfG).
Derweil gibt es aus der nordafrikanischen Monarchie Marokko nach dem tragischen Tod eines Fischers schlechte Nachrichten. Als die marokkanische Polizei den mutmaßlich illegalen Fang des 31-jährigen Mouhcine Fikri aus der marokkanischen Küstenstadt Al-Hoceima vernichten wollte, sprang der geprellte Fischer ebenfalls in die hydraulische Müllpresse und wurde dort zu Tode gequetscht. Nach seinem tragischen Tod versammelten sich spontan tausende, vor allem junge Menschen, um gegen Behördenwillkür, Machtmissbrauch und Polizeigewalt zu demonstrieren.
Dieser Umstand verweist auf eine bereits seit Jahren gärende Frustration im bisherigen Musterstaat des "Arabischen Frühlings". Nun jedoch werden die Regierenden nervös. König Mohammed VI., der während der arabischen Revolten der Jahre 2010 und 2011 mehr Demokratie für Marokko angemahnt und versprochen hatte, beauftragte Innenminister Mohammed Hassad, den Fall zu untersuchen. Bisher wurden elf Verdächtige durch die marokkanischen Behörden festgenommen.
Nach den Gründen für den landesweiten Protest gefragt, antwortete der französisch-marokkanische Journalist Mustapha Tossa gegenüber RT France:
[…] Viele Vereinigungen und Gruppen nutzen ihn [den Fischer] als ein Symbol, als Auslöser, um auf die Notwendigkeit von Reformen, auf die Notwendigkeit von Veränderungen hinzuweisen, vor allem im Verhalten der Polizei gegenüber den unteren Schichten, der lokalen Bevölkerung. […] Alle Teile der marokkanischen Bevölkerung sind sich darüber im Klaren, dass die Polizei früher oder später ihr Verhalten […] ändern muss.
Mouhcine Fikri stammte aus der armen Region Rif in Nord-Marokko, die hauptsächlich von Berberstämmen bewohnt wird. Im Jahr 1958 schlug der damals 29-jährige König Hassan II. eine Rebellion der dort ansässigen Berber nieder. Während seiner Herrschaft verweigerte er der Region die ökonomische Entwicklung. Als schließlich Mohammed VI. den Thron Marokkos bestieg, änderte der Monarch diese Politik und öffnete die Berbergebiete touristischen Vorhaben und Entwicklungsprojekten.
Der Politikwissenschaftler und Nordafrika-Experte Abdeslam Maghraoui erläutert die geschichtlichen Zusammenhänge wie folgt:
Die Rif-Region wurde strukturell und symbolisch vom Rest des Landes abgetrennt. […] Sprache, Geografie und das Streben nach einem gewissen Grad an politischer Autonomie haben damit viel zu tun. […] Der persönlichere und versöhnlichere Führungsstil König Mohammeds VI. hat an den tiefen strukturellen Problemen jedoch nichts geändert. Die aktuellen Spannungen sind Folge dieses schweren Erbes.
Im April 2016 argumentierte unter anderem die Grünen-Abgeordnete Luise Amtsberg, dass es sich bei de Maizières Gesetzesvorhaben um einen "Blankoscheck für Menschenrechtsverletzungen" handele und sprach von einem "komplett innenpolitisch motivierten Gesetz".
Im Sommer 2016 erklärte derweil Innenminister de Maizière:
[…] ein Verhandlungsvorschlag, der sozusagen das gesamte Konzept der sicheren Herkunftsländer infrage stellt, dazu kann und dazu wird es nicht kommen.
Inwieweit diese generelle Aussage den Kern des Problems trifft, sei dahingestellt.
Neben dem Bundestag muss auch der Bundesrat dem geplanten Gesetz zustimmen. Derweil ist noch offen, wie sich Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann positionieren wird. Seine Zustimmung im Jahr 2014 hatte die Erweiterung der Liste der "sicheren Herkunftsländer" um drei Staaten des Balkans ermöglicht.