Polizeiliche Kriminalstatistik 2020: Hoher Anteil von Ausländern bei Schwerkriminalität

Autorius: Alexander Wallasch Šaltinis: https://www.anonymousnews.ru/2... 2021-04-30 14:00:00, skaitė 1089, komentavo 0

Polizeiliche Kriminalstatistik 2020: Hoher Anteil von Ausländern bei Schwerkriminalität

Armutszeugnis: Bundesinnenminister Horst Seehofer stellt die Polizeiliche Kriminalstatistik 2020 vor

Der Bundesinnenminister Horst Seehofer freut sich über sinkende Fälle von Ladendiebstahl. Was für eine Sensation bei geschlossenen Läden. Die Taten von sogenannten Zuwanderern werden wieder schöngeredet. Die Medien spielen wie immer brav mit.

von Alexander Wallasch

Ein lächelnder Bundesinnenminister Horst Seehofer stellte diese Woche die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2020 als so etwas wie einen Erfolgsbericht vor. Aber ist er das wirklich? Hier lohnt zunächst ein Blick auf die Reaktionen der meisten Medien. Stellvertretend dafür das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) aus dem SPD-beherrschten Madsack-Konzern. Das RND folgt nämlich 2021mit Blick auf die PKS 2020 scheinbar ungerührt von der Rezeption der Polizeilichen Kriminalstatistiken der letzten fünf Jahre der politischen Interpretation aus dem Bundesinnenministerium.

Straftaten zurückgegangen? Danke, Lockdown!

So meldet RND, die Zahl der Straftaten sei zurückgegangen. Und das nicht erst 2020, sondern auch schon in den Vorjahren: „Der Trend widerspricht allen Befürchtungen, der Zuzug von knapp zwei Millionen Flüchtlingen werde das Land destabilisieren. Das tut es nicht.“

Der Begriff „Flüchtlinge“ ist dabei nur die kleinste Irrung des RND. Schlimmer ist hier der offenbar gewollte Eindruck, der entstehen soll: Dank der „Flüchtlinge“ sei es in Deutschland friedlicher geworden. Die allerdings heißen auch in der PKS 2020 längst viel präziser „Zuwanderer“, interessiert das RND aber nicht. So etwas kann man sich nicht ausdenken.

Die Zahlen über eine Reihe von Delikten und Deliktfeldern hinweg zeigen dagegen deutlich: Migranten sind meist massiv überrepräsentiert bei Schwerstdelikten wie schwere Körperverletzung, Sexualstraftaten und weiteren Delikte. All das kann man explizit Jahr für Jahr den Kriminalstatistiken entnehmen. AN hat gelesen und immer wieder berichtet. Andere haben sich da schon der Einfachheit halber an die Pressemeldungen des Bundesministeriums orientiert, die waren eben deutlich kürzer in der Lesezeit als die reinen Statistiken selbst. So macht man sich beliebt bei der Regierung – einfach die Pressemitteilung nachdrucken, nur nicht nachdenken oder nachhaken.

Interessant ist, worauf Horst Seehofer den Fokus gelegt sehen will, dem bestimmte Medien dann auch brav folgen: Zum einen den Corona-Hilfen-Betrug – was schon deshalb interessant ist, weil damit von all jenen abgelenkt wird, die einfach nur brav ihre Anträge ausgefüllt haben und bis heute auf finanzielles Feedback warten. Die PKS wird über das übliche Maß noch einmal politisch missbraucht und zur Wahlkampfhilfe der etablierten Parteien, wo der zweite Fokus auf die Querdenker-Demonstrationen gelegt wird – übrigens überwiegend genehmigte Demonstrationen nach Demonstrationsrecht – und hier im Speziellen auf die kriminelle Handlung der Missachtung der Hygiene- und Abstandsregeln und Attacken gegen die Polizei.

Und drittens wird auf einen Anstieg der häuslichen Gewalt verwiesen. Insbesondere Gewalt gegen Frauen steht hier im Fokus. Auch das vermutlich politisch bestellt. Dass die Frauenhäuser immer stärker von Frauen mit Migrationshintergund angesteuert werden, also offenbar häusliche Gewalt sehr häufig auch eine migrantische ist, wird hier unter den Teppich gekehrt.

Soviel also zunächst zu dem, was die Regierung wünscht, was besondere Beachtung finden soll bei den Kollegen, die keine Zeit aufwenden wollen, den Bericht einfach mal zu lesen und eigene Schlüsse und Interpretationen zuzulassen und zu veröffentlichen.

Noch kurz zur Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) an sich. Hier ist es wichtig zu wissen, dass das keine eigenständige Auswertung des Bundes ist. Die PKS basiert auf Grundlage der Daten der sechszehn Landeskriminalämter. Diese Daten werden zusammengefasst – und auch wichtig: kommentiert und interpretiert. Eine Kommentierung bzw. Interpretation – das zeigt die Erfahrung der letzten Jahre – der man nicht blind folgen sollte, wenn man gewillt ist, sich eigene Gedanken zu machen, wie die Fakten einzuordnen sind. Diese sind dann bisweilen zwischen den Hunderten von Seiten verborgen, aber sie werden nicht verschwiegen.

Interessant ist, dass der Umfang dieser PKS Jahr für Jahr wächst, was angesichts angeblich sinkender Kriminalität eigentlich ein echtes Paradoxon ist. So werden allerdings die Interpretationshilfen der Bundesregierung immer bedeutender für die Medien. Wo aber der Aufwand größer wird, erobert die Regierung über ihre vorgewindelten Interpretationen eher die Deutungshoheit.

Wichtig ist auch zu wissen: Es gibt keine virtuell oder analog zwischen zwei Buchdeckel gebundene PKS. Online wird vom BKA ein Jahr für Jahr anwachsender Ordner mit diversen Unterordnern angeboten. Von den ergänzenden Informationen, über eine Reihe von fachlichen Broschüren hin zu interaktiven Karten, Standardtabellen, Zeitreihen, BKA-Tabellen, sonstigen Tabellen bis hin zu den eigentlichen Jahrbüchern (Plural) wird der interessierte Berichterstatter quasi erschlagen von Informationspaketen, die ihm kaum noch eine Chance geben, sich von den angebotenen kurzen politischen Interpretationen fernzuhalten.

Journalisten müssen hier zwangsläufig das Gefühl bekommen, sie werden zugemüllt; die schieren Statistiken müssen hier derart gegen die gewollte politische Laufrichtung schießen, dass jede nackte Info in einen Schwall von Interpretationen gemantelt wurde. So, als würden sie einen Passanten nach dem Weg fragen und er würde ihnen zunächst einen Exkurs über Kartographie abhalten.

Aber konzentrieren wir uns einmal auf den Kern des Ganzen. Auf die eigentliche Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Die ist bereits so umfangreich, dass sie für 2020 vier Bände umfasst. Erstaunlich also, das bereits die meisten Medien darüber berichtet haben. Was passiert am 17. April am Vormittag, also lange nach der offiziellen Vorstellung der Statistik durch den Bundesinnennminster? Wer „PKS 2020 Jahrbuch“ auf der entsprechenden Internetseite des BKA öffnet, findet dort die Information: „Die vier Bände des PKS-Jahrbuchs werden zu einem späteren Zeitpunkt auf dieser Seite zur Verfügung stehen.“ Diese entsprechenden Informationen sind also für die Überprüfung noch nicht einmal fertiggestellt!

Ausgewählte Zahlen für ergebene Journalisten

Was allerdings einlesbar und zum Download bereit steht, ist eine kaum 50 Seiten lange Publikation aus dem Innenministerium mit dem Untertitel „Ausgewählte Zahlen im Überblick“. Eben jenes dünne Büchlein, das Horst Seehofer als analoges Druckwerk lächelnd in die Kameras gehalten hat. Die Journalisten dürfen dankbar sein für seine Vorauswahl. Weil also letztlich auch nach der Präsentation durch den Bundesinneminister eine vollständige PKS gar nicht vorliegt, müsste man an der Stelle strenggenommen – so man journalistisch seriös arbeiten will – eine Rezension bereits abbrechen und die eigentliche Veröffentlichung abwarten.

Aber schauen wir trotzdem mal rein, was die Bundesregierung der versammelten Presse als Appetithäppchen hingeworfen hat. Die drei der Regierung besonders genehmen Punkte hatten wir hier ja eingangs schon erwähnt.

Wichtig schon mal im Vorfeld zu wissen (S.9): „Die PKS differenziert zwischen deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen. Kriterium ist die Staatsangehörigkeit, dabei wird ein eventueller Migrationshintergrund nicht berücksichtigt.“

Weitere Vorbemerkung der Zusammenfassung aus dem Bundesinnenministerium: Messerangriffe werden seit 01. Januar 2020 zwar bundeseinheitlich statistisch erfasst, finden aber in der PKS dennoch nicht statt: „Mangels valider Daten im ersten Erfassungsjahr ist für das Berichtsjahr 2020 keine PKS-Auswertung zum Phänomen „Messerangriff“ auf Bundessebene möglich.“ Man wollte oder hat es nicht hinbekommen. Alles weitere dazu wäre Spekulation.

Die PKS 2020 vermeldet in der Zusammenfassung einen Rückgang der Straftaten (Dunkelziffer wie immer ausgenommen) um 2,3 Prozent. Hier ist es bedeutsam mitzudenken, dass die Arbeit der Polizei erheblichen Einfluß hat. Wo der Berliner Oberstaatsanwalt Ralph Knispel sogar in Bestsellerbuchform feststellt, der Rechtsstaat sei am Ende, muss das leider auch für die Polizeiarbeit gelten. Knispel nennt es das „Flaschenhalsproblem: Wenn der Kollaps des Systems bei der Polizei beginnt.“ Übersetzt heißt das ganz schlicht wie empörend: Wenn ich den polizeilichen Personalbedarf nicht einer ansteigenden Kriminalität gegenüber anpasse, dann gelingt es mir quasi im Nebeneffekt auch die Kriminalität klein zu halten. Wie das? Durch Missachtung!

Eines darf auch nicht vergessen werden: Kriminelle sind oft auf Mobilität angewiesen, unter den Corona-Maßnahmen ist diese aber oft eingeschränkt gewesen in 2020. Ergo ist schon alleine deshalb von einem Rückgang in bestimmten Bereichen zu sprechen. Wenn die Kriminalität aber dennoch im Vergleich zum Vorjahr nur gering gesunken sein soll, dann weist das zwingend darauf hin, dass es in bestimmten Deliktfeldern eben einen Anstieg gegeben haben muss. Und bezieht man hier mit ein, dass kriminelle Zuwanderer in geringerem Maße mobil sind als Deutsche, dann muss der Fokus eben zwangsläufig in diese Richtung gelenkt werden.

Seehofers kleine Zusammenfassung sieht einen Anstieg der Kriminalität im Subventionsbetrug. Das war allerdings erwartbar unter einem massiven Anstieg der Subventionen im Zusammenhang mit den Corona-Hilfen. Das gleiche gilt dann auch für Strafanzeigen im Zusammenhang mit den Querdenker- und anderen Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen. Hier ist es besonders beachtenswert, mit welcher Energie die Pressekonferenz bei der Vorstellung der Zusammenfassung der PKS Wert darauf gelegt hat, diese Proteste zu kriminalisieren.

Wer kritisiert ist Demokratie- und Staatsfeind

Sprachlich ging dies sogar so weit, dass der ebenfalls neben Seehofer auf der Pressekonferenz anwesende baden-württembergische Innenminster Thomas Strobl (CDU) gegenüber den Demonstranten gegen bestimmte Corona-Maßnahmen (Strobl nennt sie einfach „Corona-Leugner“) vor den versammelten Medien von einer „demokratie- und staatsfeindlichen Agitation“ gesprochen hat. Horst Seehofer setzt bemüht obendrauf, offensichtlich von Strobl noch angespornt, den Begriff des Wehret den Anfängen, um die Maßnahmenkritiker, die sich aus allen Bevölkerungsschichten zusammensetzen, zu diskreditieren.

Zugenommen haben 2020 gegenüber 2019 u.a. die Beleidigungen (plus 9,9 Prozent) und der tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte (plus 5,9 Prozent). Zurückgegangen sind auch Ladendiebstähle um 6,7 Prozent. Das allerdings ist erstaunlich gering und lässt eventuell den Schluss zu, dass in den wenigen noch geöffneten Discountern mittlerweile geklaut wird, was das Zeug hält. Denn angesichts der gigantischen Zahlen geschlossener Einzelhandelsgeschäfte und weiterer Läden müsste diese Zahl doch noch um ein Vielfaches mehr gesunken sein. Schon hier lässt sich gut ablesen, wie interpretatorisch so eine Statistik ist und wie umfangreich die Politik davon auch Gebrauch macht.

Die Zahl der tatverdächtigen Ausländer soll um 5,2 Prozent gesunken sein, die der Zuwanderer gar um 11,4 Prozent. Wenn aber unzählige Anzeigen im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen 2020 hinzugekommen sind und man um die geringe Teilnahme von Nicht-Deutschen an diesen Demonstrationen weiß, dann kann auch das eine von weiteren Erklärungsmöglichkeiten bzw. Verwässerungen sein.

Zuwanderer bei schweren Delikten überrepräsentiert

Bei allen Bemühungen bleibt es dabei: Der prozentuale Anteil der nicht-deutschen Tatverdächtigen ist 2021 weiter erschreckend hoch mit 33,7 Prozent gegenüber 34,6 Prozent in 2019. Und dabei sind die Deutschen mit Migrationshintergrund noch nicht einmal mitgezählt. Anlass zu irgendeiner Entwarnung gibt das definitiv nicht, noch weniger, wenn man sich hier die einzelnen Deliktgruppen anschaut. Bei Mord und Totschlag etwa stehen 1085 ausländische Taverdächtige 1587 deutschen gegenüber. Ein Anteil an ausländischen Tätern der überaus erschreckend ist. Und innerhalb dieser Gruppe gab es alleine 420 (!) Tatverdächtige aus den Reihen der Zuwanderer – weit mehr als einer pro Tag also für 2020. Damit, und auch in anderen Formen besonders schwerer Kriminalität, sind Zuwanderer weit stärker daran beteiligt als ihr Bevölkerungsanteil erwarten läßt.

Bei Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffen im besonders schweren Fall stehen 3110 Ausländer 5370 Deutschen gegenüber. Auch das also ein überproportioneller Anteil. Raubdelikte: Ausländer 10.378 gegenüber 15.435 bei Deutschen. Gefährliche und schwere Körperverletzung: Ausländer 52.412 gegenüber 84.776 bei Deutschen. Diese Auflistung ist für bestimmte Delikte – inklusive der Rauschgiftstraftaten in besonderem Maße – vielfach fortzuführen, die überproportionale Kriminalität unter Ausländern bleibt besorgniserregend.

Bezieht man in eine vorläufige Schlussbetrachtung mit ein, dass die Jahrbücher 1-4 der PKS 2020 noch nicht einmal vorliegen, kann dennoch festgestellt werden, dass die Daten alles andere als beruhigend sind. Insbesondere unter dem Eindruck der massiven Corona-Einschränkungen kehrt sich ein behaupteter Rückgang der Kriminalität sogar ins Gegenteil um, wo eigentlich ein viel massiverer Rückgang erwartbar gewesen wäre schon angesichts der geschlossenen Gastronomien und der massiv verminderten Mobilität. Und unter dem Eindruck einer massiv überbelasteten Polizei, die nun auch noch diverse sinnige wie unsinnge Corona-Maßnahmen überwachen muss, muss davon ausgegangen werden, dass die Dunkelziffern noch größer geworden ist, also Delikte, die in die PKS 2020 gar nicht einfließen können.