CDU will bedenkliche Vorratsdatenspeicherung durchboxen

Autorius: Friedhelm Greis Šaltinis: https://www.anonymousnews.ru/2... 2020-09-04 13:16:00, skaitė 782, komentavo 0

CDU will bedenkliche Vorratsdatenspeicherung durchboxen

Vorratsdatenspeicherung findet die CDU super.

Die CDU verknüpft die Kritik an der Corona-Demo in Berlin mit Forderungen nach Vorratsdatenspeicherung, Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung.

von Friedhelm Greis

Die CDU sieht in der zunehmenden Verbreitung von Verschwörungsfantasien eine Gefahr für die Demokratie in Deutschland. “Die Online-Vernetzung der Feinde unserer Demokratie nimmt weiter zu. Es ist noch nicht hinreichend und schnell genug klar, wer welchen Einfluss auf welche Gruppen ausübt und welche Vernetzung zwischen Rechtsextremen, QAnon und anderen Gruppen besteht”, heißt es in einem Beschluss des CDU-Präsidiums vom Dienstag. Die erforderlichen Mittel zur Aufklärung müssten bereitgestellt werden.

Am vergangenen Wochenende hatten in Berlin mehrere Zehntausend Menschen gegen die Corona-Politik der Bundesregierung demonstriert. Dabei waren mehrere Hundert Personen auf die abgesperrte Treppe des Reichstagsgebäudes gelangt und hatten unter anderem Reichsfahnen in den Farben Schwarz-Weiß-Rot geschwenkt. Das CDU-Präsidium verurteilte das scharf: Die Demonstranten hätten “ihr Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit missbraucht und durch ihr unrechtmäßiges Vorgehen politische Hetze und demokratiefeindliches Verhalten ins Zentrum gerückt. Rechtsextreme haben dies befeuert und für ihre Zwecke ausgenutzt. Das war ein verstörendes, verabscheuungswürdiges Ereignis.”

Altbekannte Forderungen

Die CDU verbindet die Kritik an dem Vorgehen mit bestehenden Forderungen nach mehr Ermittlungsbefugnissen bei der Online-Kommunikation. “Verbrecher, Extremisten und Terroristen vernetzen sich zur Vorbereitung schwerwiegender Straftaten und Anschläge mit modernen Kommunikationsmitteln”, heißt es weiter. Die klassische Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) sei dafür ungeeignet. “Daher müssen die jeweiligen Sicherheitsbehörden auch über die Instrumente der Online-Durchsuchung und der Quellen-TKÜ sowie der forensischen Systemkopie von Zielgeräten verfügen können”, verlangt die CDU.

Darüber hinaus wiederholt die CDU ihre Forderung nach einer massenhaften und anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten. “Für die Speicherpflicht von Telekommunikations-Verkehrsdaten brauchen wir eine rechtssichere Lösung, um schwere Straftaten besser verfolgen zu können (sogenannte Vorratsdatenspeicherung)”, heißt es weiter. Die Begründung: “Manche Straftaten, insbesondere im Bereich der sexuellen Gewalt gegen Kinder, lassen sich nur über den Zugriff auf solche Daten aufklären. Im Kampf gegen Terroristen sind sie oftmals das entscheidende Mittel, um Anschläge zu verhindern.”

Bundesratsinitiative für Vorratsdatenspeicherung gestartet

Mit einer ähnlichen Begründung hat Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) am Dienstag eine Bundesratsinitiative gestartet, um eine “Mindestspeicherpflicht” für Telekommunikationsdaten durchzusetzen. “Jeder Ermittler weiß: Ohne Vorratsdatenspeicherung ist die Bekämpfung von Kinderpornografie erheblich eingeschränkt. Ich kann es keinem betroffenen Kind und keinem betroffenen Elternteil erklären, dass die Sicherheitsbehörden aus ideologischen Gründen auf eines ihrer schärfsten Schwerter verzichten müssen”, sagte Caffier. Er forderte ein “Umdenken bei den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung” und sagte: “Das Gerede vom Überwachungsstaat ist blanker Unsinn.”

Caffiers Kritik richtet sich demnach an den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der in mehreren Urteilen eine anlasslose und massenhafte Speicherung von Verbindungsdaten für unzulässig erklärt hatte. Auf Basis dieser Urteile hatte das Verwaltungsgericht Köln im April 2018 die aktuell in Deutschland gültige Speicherpflicht für nicht mit EU-Recht vereinbar erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Revisionsverfahren im September 2019 den EuGH um eine sogenannte Vorabentscheidung in dem Streit gebeten. Bis zu einem endgültigen Urteil aus Luxemburg bleibt die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland damit ausgesetzt.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will die EuGH-Entscheidung jedoch nicht abwarten und fordert eine Vorratsdatenspeicherung von sechs Monaten. Er hält es für sinnvoll, die Änderungen schon jetzt vorzunehmen, “damit diese nach einem die Vereinbarkeit der deutschen Regelungen mit EU-Recht bestätigenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs zeitnah umgesetzt werden können”, schrieb Seehofer am 14. Juli in einem Brief an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).