Autorius: Norman Hanert Šaltinis: https://www.anonymousnews.ru/2... 2020-08-26 13:50:00, skaitė 1285, komentavo 0
Linkskriminelle Straftäter randalieren in Berlin.
von Norman Hanert
Einige Politiker von Linkspartei und Grünen zeigen ein sehr selektives Verständnis vom Rechtsstaat. Wenn „gefährliche Spinner und Faschos” demonstrieren, soll die Polizei nicht zögern einzugreifen. Gegenüber der linksradikalen Szene ist wiederum Zurückhaltung gefordert.
Bundesweit dürfte ein Gerichtsvollzieher, der nur unter dem Schutz von Polizeihundertschaften aktiv werden kann, Seltenheitswert besitzen. In Berlin-Neukölln war am 7. August gleich ein Großaufgebot von rund 700 Polizisten nötig, um die Räumung der linken Kiezkneipe „Syndikat” umzusetzen. Das „Syndikat” besaß schon seit längerem keinen Mietvertrag mehr, die Betreiber weigerten sich jedoch auszuziehen.
Bereits im vergangenen November hatte das Berliner Landgericht einer Räumungsklage der Eigentümer stattgegeben. Trotz der eindeutigen Rechtslage lieferten sich Hunderte von Sympathisanten des „Syndikats” Auseinandersetzungen mit der Polizei, die sich über mehrere Tage hinzogen. Tiefpunkt war ein Flaschenwurf, der einen Polizeibeamten so schwer im Gesicht verletzte, dass er notoperiert werden musste.
Insgesamt wurden bei den Protesten und Krawallen rund um die „Syndikat”-Räumung 34 Polizeibeamte verletzt. Bemerkenswert fiel die Bewertung der Vorgänge durch Niklas Schrader, den innenpolitischen Sprecher der Linkspartei im Berliner Abgeordnetenhaus, aus. Im Interview mit dem „Tagesspiegel” bekannte der Linke, er habe selbst an der Demonstration teilgenommen, „nicht als Parlamentarier, sondern als Sympathisant und Anwohner”. Ungeachtet des vorliegenden Räumungstitels für die Kneipe durch das Landgericht bezeichnete der Innenpolitiker die Proteste als „legitim” und als „zivilen Ungehorsam”. Das Vorgehen der Polizei bewertet Schrader wiederum als „sehr martialisch”.
Im scharfen Kontrast dazu steht, wie der Linkspolitiker das Polizeivorgehen bei der großen Corona-Demonstration einschätzt, die Anfang August in Berlin stattgefunden hatte. Hier befand Schrader, die Entscheidung, die Demonstration zu beenden, sei richtig gewesen. Ein Problem sah er offenbar nur darin, dass die Polizei dabei zu zögerlich vorgegangen sei. Bei Demos der linken Szene würde hingegen „meist frühzeitig” eingegriffen, monierte Schrader in der „taz”.
Der rote Innenpolitiker befindet sich mit seiner Sichtweise offenbar auf einer Wellenlänge mit einigen Grünen: Georg Kössler, Sprecher der Berliner Grünen-Fraktion für „Klima- und Umweltschutz, Eine-Welt-Politik und Clubkultur”, gab über Twitter anlässlich der Corona-Demo kund, es werde „zu lasch gegen gefährliche Spinner und Faschos” vorgegangen und „viel zu hart gegen eine linke Demo”.
Der Grünen-Innenpolitiker Benedikt Lux wies wiederum auf Berlins liberales Demonstrationsrecht hin, schränkte dann aber gleich ein: Die Anmelder der Corona-Demo und auch die Demo-Klientel hätten sich „als unzuverlässig erwiesen”. Aufgrund dieser Wertung regte er an, etwa bei einer erneuten Demo zu prüfen, ob man nicht einzelne Teilnehmer ausschließt.
Bislang haben solche Aussagen zum Demonstrationsrecht keinen Aufschrei in der Öffentlichkeit ausgelöst. Ungewöhnlich deutliche Kritik ging an die Adresse von Berlins Generalstaatsanwältin Margarete Koppers und Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). Koppers hatte Anfang August bekannt gegeben, die Ermittlungen zu einer mutmaßlich rechtsextremen Anschlagsserie in Neukölln an sich zu ziehen. Anlass für die Übernahme und die Versetzung zweier erfahrener Ermittler bot der Verdacht der Befangenheit. Wie aus einem Abhörprotokoll hervorgeht, soll ein Zeuge nach einer Vernehmung die Vermutung geäußert haben, einer der beiden Ermittler sei AfD-nah, er habe nichts zu befürchten.
Die Vereinigung der Berliner Staatsanwälte sprach angesichts des Vorgehens von Koppers von „Erschütterungen der Berliner Justiz” und „verheerenden Auswirkungen” für die Beamten. Demnach stützt sich der Befangenheitsverdacht gegen den Oberstaatsanwalt bislang nur darauf, dass „einer der beiden Beschuldigten für sich diese Einschätzung gewonnen haben will”.
Die Staatsanwälte-Vereinigung sieht durch das bisherige Vorgehen der Generalstaatsanwältin im Neuköllner Fall auch eine Gefahr für künftige Ermittlungen: Beschuldigte könnten es nämlich in die Hand bekommen, über entsprechende Äußerungen gezielt einen Befangenheitsverdacht in die Welt zu setzen, um damit dienstliche Konsequenzen für die Staatsanwälte zu provozieren.