Autorius: Günther Strauß Šaltinis: https://www.anonymousnews.ru/2... 2020-05-17 14:28:00, skaitė 763, komentavo 0
Linksextrem und trotzdem Verfassungsrichterin: Barbara Borchardt
von Günther Strauß
Es war ein Paukenschlag im Landtag von Mecklenburg Vorpommern vor drei Tagen, als die Linksfraktion geschlossen den Saal verließ, nachdem die von ihr nominierte Barbara Borchardt (64) im ersten Wahlgang zunächst durchgefallen war: Von 45 benötigten Stimmen hatte sie nur 38 erhalten. Offensichtlich war die CDU vom Schmollen beeindruckt und verhalf der Kandidatin dann doch zum Ziel. Im zweiten Wahlgang schaffte sie 50 Stimmen und erreichte damit die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit.
Dabei ist die Frau nicht einmal Volljuristin: Im Jahr 1977 begann sie ein Fernstudium der Staats- und Rechtswissenschaft, das sie nach einem Jahr abbrach. 1986 unternahm sie den nächsten Anlauf, begann wiederum ein Fernstudium zur Diplomjuristin, das sie 1990 abschloss. Nach der Wiedervereinigung im selben Jahr war sie ein Jahr arbeitslos, bis sie eine Tätigkeit beim Arbeitslosenverband Deutschland e. V. fand.
Vergessen der Skandal, den ihr Genosse Tim Fürüp, Kreisvorsitzender der Antikapitalistischen Linke von Münster, noch am letzten Februarwochenende bei einem Strategietreffen in Kasssel ausgelöst hatte, als er einen Einblick in die Aufgabe der Partei Die Linke in den Parlamenten gab: „Staatsknete aus dem Parlament abgreifen“ und „Informationen aus dem Staatsapparat den Bewegungen zuspielen“.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport schreibt zur Antikapitalistischen Linke, eine Gruppierung innerhalb der Partei Die Linke:
Die AKL bezeichnet sich in einer Erklärung vom 17.10.2012 als Zusammenschluss, der in der aktuellen Politik und der programmatischen Diskussion eine „vorantreibende und radikal sozialistische Position“ vertritt. Mit Beschluss vom 15.01.2012 fungiert die AKL als Bundesarbeitsgemeinschaft in der Partei DIE LINKE. Seit ihrem Gründungsaufruf aus dem Jahr 2006 haben fast 2.000 Unterstützer für die AKL unterzeichnet. Gezielt sucht sie den Schulterschluss mit anderen extremistischen Gruppierungen wie den gewaltbereiten Autonomen. So fordert sie in einer am 20.02.2013 auf ihrer Internetseite veröffentlichten Erklärung dazu auf, sich nicht in „friedliche und angeblich gewaltbereite autonome und bürgerliche Antifaschisten spalten“ zu lassen. Dass die AKL ihre Ziele nicht auf demokratisch-parlamentarischem Wege erreichen will, macht die Äußerung eines Mitgliedes des BundessprecherInnen-Rates der AKL deutlich:
„Gesellschaftliche Veränderungen werden nicht durch Regierungsbeteiligungen erreicht, sondern nur breite gesellschaftliche Bewegungen, durch Massenproteste und -kämpfe gegen den Kapitalismus und für eine neue andere Gesellschaft.“
(Veröffentlicht auf der Internetseite der AKL, Ausdruck vom 30.10.2013)Auch in Niedersachsen gehört die AKL zu den aktiven und offen extremistischen Gruppierungen. Dies zeigt sich in einer auf ihrer Internetseite veröffentlichten Erklärung vom 11.03.2013 zum Bundestagswahlprogrammentwurf der Partei DIE LINKE. Dort wollte die AKL-Niedersachsen folgende Passage einfügen lassen:
„Ein Zurück zu einem sozialen, regulierten Kapitalismus kann es jedoch auch nicht geben, dies macht eine neue, sozialistische Gesellschaftsordnung nicht nur erstrebenswert, sondern für das Überleben der menschlichen Zivilisation erforderlich.“
Die AfD hat die Wahl der ehemaligen Landtagsabgeordneten der Linkspartei zum Mitglied des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommerns verurteilt. „Das Wahlergebnis ist ein Schlag ins Gesicht der Menschen, die darauf vertrauen, dass in demokratischen Institutionen auch Demokraten zu finden sind. Das Landesverfassungsgericht ist heute in seiner Glaubwürdigkeit schwer beschädigt worden“, kritisiert Ralph Weber, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion. „Jetzt soll eine Person als Verfassungsrichterin unsere Verfassung verteidigen, die selber in einer linksextremistischen Organisation, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, Mitglied ist.“
Weber weiter: „Borchardts Wahlergebnis war so, dass sie Stimmen aus der Regierungskoalition bekommen haben muss. Das ist bedenklich. 2011, als sie noch Landtagsabgeordnete war, hatte die CDU noch gesagt, dass unser Bundesland keine Abgeordnete braucht, die mit Gewalttätern gemeinsame Sache macht. Und heute hat eben jene Frau Borchardt Stimmen aus der CDU erhalten. Insofern zeigt ihre Nichtwahl [im ersten Wahlgang; Anm. d. Red.]auf, dass wenigstens einige in der CDU bei geheimer Abstimmung noch etwas rechtsstaatlichen Geist bewahrt haben. Leider scheinbar nur bei geheimen Abstimmungen.”
Borchardt sei keine Volljuristin, verfüge somit nicht über die Befähigung zum Richteramt. Sie sei auch die einzige Kandidatin gewesen, die keinerlei Unterlagen zu ihrem Werdegang im Ausschusssekretariat eingereicht habe…