Bundestrojaner – BKA will künftig auch Zugriff auf mobile Geräte

Autorius: RT deutsch Šaltinis: https://deutsch.rt.com/inland/... 2016-10-07 09:30:45, skaitė 632, komentavo 0

Bundestrojaner – BKA will künftig auch Zugriff auf mobile Geräte

Bundestrojaner – BKA will künftig auch Zugriff auf mobile Geräte

Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, hat im Zusammenhang mit einer Neufassung des BKA-Gesetzes auf eine Ausweitung der Einsatzoptionen für den so genannten "Staatstrojaner" gedrängt.

Das berichten unter anderem Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR unter Berufung auf Haushaltsunterlagen, die im Bundestag diskutiert werden.

Die "dritte Produktlinie einer behördeneigenen Software für Quellen-TKÜ", wie die in den Unterlagen verwendete Bezeichnung lautet, soll, nachdem die ersten beiden für Laptops und Desktop-PCs konzipiert worden waren, künftig die "Quellen-Telekommunikationsüberwachung" auf mobilen Geräten wie Smartphones und Tablets ermöglichen. Die Software, die ohne Wissen des Nutzers des jeweiligen Endgeräts auf diesem installiert wird, ist landläufig unter der Bezeichnung "Bundestrojaner" bekannt.

Im Unterschied zur Online-Durchsuchung werden die Systeme eines Verdächtigen nicht vollständig infiltriert, sondern die Ermittler greifen auf die Kommunikation zu und fangen diese ab, schildern Fachmagazine.

Diese Form der Überwachung würde es den Behörden auch ermöglichen, verschlüsselte Messenger-Dienste wie WhatsApp zu überwachen. Terroristen sollen sich in jüngster Zeit vermehrt solcher Kommunikationswege bedient haben. Außerdem fordert Münch, dass Anbieter von Nachrichtenplattformen und Internetforen verpflichtet werden sollen, Strafverfolgungsbehörden Auskünfte über deren Nutzer und von diesen verwendete Pseudonyme zu erteilen.

Insgesamt will das Bundesinnenministerium für den mobilen Staatstrojaner und weitere "operative IT-Systeme" zum Zwecke der Überwachung potenzieller Straftäter und Terrorverdächtiger einen Etatposten von rund 50 Millionen Euro veranschlagen. Sollte das BKA nicht in der Lage sein, den so genannten "Bundestrojaner" selbst herzustellen, käme auch die Hinzuziehung eines externen Dienstleisters in Betracht.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im April dieses Jahres einige Antiterror- und Sicherheitsgesetze, darunter auch das BKA-Gesetz in seiner vorliegenden Form, in Teilen für verfassungswidrig befunden.