Autorius: Daniell Pföhringer Šaltinis: https://www.compact-online.de/... 2020-04-08 07:10:00, skaitė 1028, komentavo 0
Für Gläubige in Deutschland und aller Welt ist es eine schier unerträgliche Vorstellung: Zu Ostern, dem Fest der Wiederauferstehung Christi, soll es keine öffentlichen Gottesdienste geben. Eine katholische Gemeinde in Berlin und ein Rechtsanwalt aus Bayern wollen dies nicht hinnehmen. Rückhalt von den Offiziellen der Kirche gibt es nicht.
Osterreiter in Wittichenau (Lausitz).
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In einem Beitrag für die Welt am Sonntag vom 29. März warnte der Göttinger Kirchen- und Verfassungsrechtler Hans Michael Heinig vor dem Hintergrund der Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern davor, „dass sich unser Gemeinwesen von einem demokratischen Rechtsstaat in kürzester Frist in einen faschistoid-hysterischen Hygienestaat“ verwandeln könnte. Explizit wies er dabei auf die derzeit in der ganzen Republik geltenden Allgemeinverfügungen hin, die öffentliche Versammlungen und demnach auch Gottesdienste untersagen. Wie schwerwiegend die Beschränkungen seien, zeige sich auch daran, dass in diesem Jahr „zum ersten Mal seit der Christianisierung Europas keine Ostergottesdienste stattfinden dürfen“, erklärte Heinig. „Die flächendeckende Absage der Gottesdienste ist auch Ausdruck einer tief greifenden Säkularisierung unserer Gesellschaft“, so der Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Eine katholische Gemeinde in Berlin will dies nicht hinnehmen und geht nun juristisch gegen das allgemeine Gottesdienstverbot in der Hauptstadt vor. Dabei handelt es sich um den Freundeskreis St. Philipp Neri, der vor dem örtlichen Verwaltungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht hat, in dem gefordert wird, dass die Gemeinde künftig öffentliche Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmern abhalten dürfe. Man werde sich im Gegenzug sicherstellen, dass die Besucher „beim Betreten und Verlassen des Gebäudes sowie während der Gottesdienste einen Mindestabstand von 1,5 Metern untereinander einhalten“, heißt es in der Begründung des Antrags. Außerdem sage man zu, die Namen, Adressen und Telefonnummern aller Teilnehmer der Messen zu sammeln und aufzuheben.
Titelseite der B.Z. vom gestrigen Montag. | Bild: Repro COMPACT
Die Gemeinde des Instituts St. Philipp Neri – einer Gesellschaft apostolischen Lebens nach päpstlichem Recht – argumentiert, dass es für Kirchen nicht strengere Regeln als etwa für Supermärkte geben dürfe. Das umfassende Veranstaltungsverbot des Berliner Senats stelle „einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Religionsausübung dar und ist insoweit unwirksam“, erklärte der Anwalt der Gemeinde, Nikolai Nikolov, gegenüber dem Sender RBB. Auch Propst Gerald Goesche, der das Institut Sankt Philipp Neri leitet und Priester der Kirche St. Afra der Gemeinde im Berliner Wedding ist , weist darauf hin, dass die Religionsfreiheit zu den grundgesetzlich verbrieften Rechten gehöre. Ein allgemeines Gottesdienstverbot sei ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte. „Deshalb hat sich der Freundeskreis unseres Instituts dazu entschlossen, den Rechtsweg zur Überprüfung zu beschreiten und einen entsprechenden Antrag beim Verwaltungsgericht eingereicht“, erklärte Goesche. Es müsse „einen Mittelweg geben zwischen einem totalen Verbot und einer kompletten Freigabe“, so der Geistliche.
Laut einem Bericht der Tagesschau missbilligt die Katholische Kirche in Deutschland das Vorgehen des Freundeskreises St. Philipp Neri. Seitens der Deutschen Bischofskonferenz heiße demnach, dies sei weder die Position noch die Linie der Kurie in der Corona-Krise. Es handele sich bei der juristischen Gegenwehr der Berliner Gemeinde um einen „Alleingang“.
Inzwischen hat auch ein Rechtsanwalt in München per Eilantrag gegen das allgemeine Gottesdienstverbot geklagt. „Das absolute Verbot verletzt mich in meiner Religionsfreiheit. Ähnlich den Regelungen zu lebensnotwendigen Dienstleistungsbetrieben wäre eine Erlaubnis mit strengen seuchenhygienischen Auflagen das mildere Mittel gewesen“, so der Jurist gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Er klage nicht nur als Katholik, sondern auch für andere Christen und Glaubensgemeinschaften, die den gleichen Einschränkungen unterworfen seien. Das Verwaltungsgericht München will bis Gründonnerstag eine Entscheidung über die Klage treffen.