Autorius: Kristin von Appen Šaltinis: https://www.compact-online.de/... 2020-03-31 20:58:00, skaitė 1028, komentavo 0
Während Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) dazu aufgerufen hat, Personen, die sich nicht an die Anti-Corona-Maßnahmen halten, der Polizei zu melden, hat Armin Laschet (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, einen Entwurf zum sogenannten Epidemie-Gesetz vorgelegt. Nach diesem sollen Pfleger, Ärzte und Rettungskräfte zum Epidemie-Einsatz verpflichtet und gegebenenfalls bei Firmen Schutzkleidung sichergestellt werden. Zudem sehen die Pläne vor, tausende von Schulprüfungen wie Mittlere Reife oder Abitur in diesem Jahr ausfallen zu lassen. Bereits am Mittwoch soll über diese weitreichenden Durchgriffs- und Sonderrechte für die Landesregierung im Landtag von NRW befunden werden.
Die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs, dem auf Wunsch der Landesregierung in einem beschleunigten Verfahren zugestimmt werden soll (Quelle mdr):
Grundlage: Das Gesetz soll bei einer „Epidemischen Lage von landesweiter Tragweite“ greifen. Eine solche Lage könnte der Bundestag oder Landtag ausrufen.
Krankenhäuser: Das Gesundheitsministerium wäre befugt, Krankenhäuser zur Schaffung von Behandlungskapazitäten zu zwingen.
Medizinisches Material: Behörden wären berechtigt, „medizinisches, pflegerisches und sanitäres Material“ bei Firmen sicherzustellen und zu einem normalen Preis abzukaufen. Auch nicht näher genannte „weitergehende Anordnungen“ sind möglich, um „die angesichts der epidemischen Lage erforderliche Aufgabenerfüllung sicherzustellen“.
Medizinisches Personal: Die Behörden könnten Ärzte, Pfleger und Rettungskräfte verpflichten, mit gegen die Epidemie zu kämpfen. „Jede Person“ mit einer abgeschlossenen medizinischen oder Pflegeausbildung könnte demnach künftig zum Dienst in Krankenhäusern verpflichtet werden.
Kommunen: Städte und Gemeinden dürften Beschlüsse im vereinfachten Verfahren fällen – zum Beispiel schriftlich.
Schulen und Unis: Das Schulministerium dürfte in diesem Jahr das Abschlussverfahren an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen aussetzen. Außerdem könnten einmalig das Sitzenbleiben abgeschafft und die Prüfungsregeln an Unis gelockert werden.
Verwaltung: Um Behördengänge zu vermeiden, soll es ermöglicht werden, Dokumente elektronisch einzureichen.
„Das ist eines der drastischsten Gesetze, das mir in meiner juristischen und politischen Tätigkeit zu Gesicht gekommen ist. Das sind Eingriffe der Freiheit, etwa der Berufsfreiheit, die nicht zu rechtfertigen sind“, kritisiert der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Kutschaty den „verfassungswidrigen“ Entwurf von Armin Laschet, dessen Demonstration vom „kompetenten“ Tragen einer Schutzmaske derzeit für Hohn und Spott in der Netzgemeinde sorgt.
Auch Verfassungsschützer schlagen Alarm. Sie sehen den demokratischen Rechtsstaat sowie den Föderalismus in Gefahr. Am 27. März stimmte der Bundesrat dem „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ zu, wodurch gleich mehrere Gesetze, allen voran das „Infektionsschutzgesetz“, geändert wurden. Dieses ermächtigt das Bundesgesundheitsministerium zu Anordnungen, die nicht mehr der Zustimmung des Bundesrats bedürfen. Von daher spricht der Verfassungsjurist Christoph Möller, Professor für Öffentliches Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin, von einer „Verschiebung rechtlicher Maßstäbe“.
Der Bund habe sich selbst als zentralistische Instanz geschaffen – und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit weitreichenden, praktisch eigenmächtigen Befugnissen ausgestattet, in deren Rahmen er etwa das Schließen von Grenzen anordnen, einen Eingriff in den Luft-, Straßen- und Wasserverkehr vornehmen sowie in die geltende Gesetzgebung eingreifen kann. Der Bundesrat muss dabei nicht zustimmen, die Länder haben kaum noch Zugriffsrechte, Gerichte könnten die Verschärfungen einfach durchwinken.
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, ist besorgt über eine totale Ausgangssperre: Sie würde das „Verhältnismäßigkeitsgebot“ verletzen: Die Notlagenmaßnahmen würden die Außerkraftsetzung der Freiheitsrechte zugunsten des Obrigkeits- und Überwachungsstaates keineswegs rechtfertigen. Die müssten, sobald Leib und Leben der Menschen nicht mehr gefährdet sind, „auf jeden Fall gelockert“ werden. Die von Jens Spahn geforderte Auswertung personenbezogener Smartphone-Daten zur Erstellung von Bewegungsprofilen würden keineswegs benötigt, seien eine „epidemiologische Fußfessel“. Damit sei eine unbefangene Wahrnehmung der Freiheitsrechte nicht mehr durchführbar, die Grenze des Zulässigen überschritten.
„Wir sind trotz aller dramatisierenden Rhetorik nicht im Krieg“
Schärfer schießt der Kirchen- und Verfassungsrechtler Hans Michael Heinig von der Georg-August-Universität Göttingen: „Unser Gemeinwesen könnte sich von einem demokratischen Rechtsstaat in kürzester Frist in einen faschistoid-hysterischen Hygienestaat verwandeln“, wie sich auch an der Absage der Ostergottesdienste zeige – zum ersten Mal seit der Christianisierung Europas. „In jedem Krieg, in jeder Katastrophe haben die Gemeinden zusammen gebetet.“ Das lasse sich nicht durch Onlinegottesdienste auffangen.
Der Rechtswissenschaftler Ulrich Battis (Humboldt-Universität Berlin) warnt davor, Verfassungsänderungen und Regelungen für Notfallparlamente übers Knie zu brechen: „Wir sind trotz aller dramatisierenden Rhetorik nicht im Krieg.“ Die Medizin dürfe nicht gefährlicher sein als die Krankheit.