Hessen: „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ für 6-Jährige jetzt verpflichtendes Bildungsziel

Autorius: Anonymous Šaltinis: http://www.anonymousnews.ru/20... 2016-09-29 10:45:26, skaitė 986, komentavo 0

Hessen: „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ für 6-Jährige jetzt verpflichtendes Bildungsziel

Hessen: „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ für 6-Jährige jetzt verpflichtendes Bildungsziel

Hessen hat einen Lehrplan verabschiedet, der die „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ als Erziehungsziel für Sechsjährige vorsieht. Auch für höhere Altersklassen gibt es zahlreiche sexuelle Erziehungsziele.

Am 16. September trat Hessens neuer „Lehrplan zur Sexualerziehung an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hessen“ in Kraft. Medial wurde dies kaum bemerkt, schrieb schon am 18. September das LGBTI-Portal „Queer.de“.

Ziel sei, „ein offenes, diskriminierungsfreies und wertschätzendes Verständnis für die Verschiedenheit und Vielfalt der partnerschaftlichen Beziehungen, sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten in unserer Gesellschaft zu vermitteln“, heißt es in dem neuen Lehrplan, der am 18. August von Hessens schwarz-grüner Landesregierung verabschiedet wurde – gegen den Widerstand der Landes-Elternvertretung, der katholischen Kirche, ohne Absprache mit der Fraktion und ohne öffentliche Diskussion, wie Metropolico berichtet.

Erst vor kurzem hatte ein Hamburger Verfassungsrechter in einem Rechtsgutachten dargelegt, dass die Akzeptanz, sprich, das Gutheißen jeglichen Sexualverhaltens als schulischem Erziehungsziel eine Verfassungswidrigkeit darstellt.


Buchtipp zum Thema: Die Grünen von Michael Grandt

Im neuen hessischen Lehrplan heißt es nun:

„Anzustreben und zu erhalten ist ein Schulklima, in dem Schülerinnen und Schüler erleben, dass Sexualität zum individuellen und gemeinschaftlichen Leben gehört und in angemessener Sprache offen besprochen werden kann.“ Auch sollen Hessens Schulen ihre Schülerinnen und Schüler in Zukunft gegebenenfalls beim Coming Out unterstützen.

Im Klartext heißt das: Bereits Sechsjährige sollen künftig im Unterricht „vielfältige Familiensituationen und gleichgeschlechtliche Partnerschaften“ kennen lernen – und das verpflichtend. Schüler ab 10 bis 12 Jahren werden detailliert über „unterschiedliche sexuelle Orientierungen und geschlechtliche Identitäten“ unterrichtet. Schüler von 13 bis 16 Jahre sollen zukünftig im Klassenverbund über „erste sexuelle Erfahrungen“ sprechen, außerdem das Thema „Schwangerschaftsabbruch, § 218 StGB und Beratungsangebote“. 16 bis 19 jährige Schüler erweitern ihr Wissen über „Adoption, Leihmutterschaft, künstliche Befruchtung“, außerdem „Geschlechtsspezifisches Rollenverhalten“ sowie „das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung“. Hier kann man den Plan als PDF lesen. Ein leicht gekürzter Auszug:

„Für die fächerübergreifende Bearbeitung in der Altersgruppe der 6 – bis 10 -Jährigen sind folgende Themen verbindlich:

  • der menschliche Körper: Bau und Entwicklung
  • Unterschiede der Geschlechter
  • kindliches Sexualverhalten – „ich mag mich, ich mag dich“
  • „ich sage NEIN“ – Prävention sexuellen Missbrauchs
  • die Rolle von Medien und ihr Bezug zu mir
  • unterschiedliche Familiensituationen (z.B. Patchworkfamilien, Alleinerziehende, Pflegefamilien, gleichgeschlechtliche Partnerschaften)
  • Schwangerschaft, Geburt und Neugeborene
  • Körperpflege

Für die Altersgruppe der 10 bis 12

  • Rolle der Frau, Rolle des Mannes – früher und heute
  • Pubertät (Menstruation, Ejakulation), Körperhygiene
  • Freundschaft, Zärtlichkeit und erste Liebe
  • Zeugung, Schwangerschaft und Geburt
  • unterschiedliche sexuelle Orientierungen und geschlechtliche Identitäten
  • Umgang der Medien mit Sex(ualität) und mögliche Folgen für die eigene sexuelle Entwicklung
  • Prävention sexuellen Missbrauchs.

Für die Altersgruppe der 13 bis 16

  • erste sexuelle Erfahrungen
  • Verhütung sexuell übertragbarer Krankheiten
  • Prävention von sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt in Schule, Familie und Arbeitswelt
  • Verhütung ungewollter Schwangerschaft
  • Schutz des ungeborenen Lebens
  • Schwangerschaftsabbruch, § 218 StGB und Beratungsangebote
  • unterschiedliche Formen von Lebensgemeinschaften
  • Besuch bei Gynäkologen/innen bzw. bei Urolog/innen oder Andrologen/innen
  • die Scheinwelt der Sexualität in den Medien und der Umgang in sozialen Netzwerken
  • Aufklärung über sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität, ggf. Unterstützung beim Coming Out.

Für die Altersgruppe der 16 bis 19

  • Geschlechtsspezifisches Rollenverhalten
  • Empfängnisregelung
  • Adoption
  • Leihmutterschaft
  • künstliche Befruchtung
  • Pflegeeltern