Autorius: SputnikNews Šaltinis: https://de.sputniknews.com/ges... 2020-03-03 21:15:00, skaitė 1283, komentavo 0
Laut den Berichten der Staatanwaltschaft Dresden und der Sonderkommission Rechtsextremismus der sächsischen Polizei fand eine Durchsuchung der Wohnung des Mannes statt. Bei der Vernehmung habe der Angeklagte seine Straftaten gestanden. Die Hasspostings erschienen bei Facebook im Januar 2020.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor. In einem solchen Fall kann der Straftäter zu bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe verurteilt werden. Noch dazu handelt es sich um eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten, was eine Haftstrafe bis fünf Jahre oder eine Geldstrafe vorsieht. Bei der Wohnungsdurchsuchung beschlagnahmte die Polizei den PC, Mobiltelefone und andere Speichergeräte des Beschuldigten.
ac/gs/dpa